Punktereform 2014:Kann ich Punkte wieder loswerden?

Bußgeldkatalog Kraftfahrtbundesamt in Flensburg

Im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg werden die Punkte registriert.

(Foto: dpa)

Mit der Reform der Verkehrssünderdatei in Flensburg verschwinden einige Punkte automatisch. Andere Einträge zu löschen, ist allerdings nicht so leicht. Dafür braucht es Geduld oder ein neu eingeführtes Fahreignungsseminar.

Von Julia Halbig

Ab dem 1. Mai 2014 gibt es ein neues Punktesystem in Flensburg. Dann erfasst nicht mehr das Verkehrszentralregister die durch Verkehrsdelikte gesammelten Punkte, sondern der Eintrag geschieht im Fahreignungsregister (FAER). Insgesamt soll das System übersichtlicher werden, deswegen hat das Verkehrsministerium die Punkteregelung gestrafft. Künftig gibt es nur einen bis drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens (mehr dazu in diesem Text). Bisher gab es bis zu sieben Punkte.

Die Einführung des Fahreignungsregisters bedeutet keine Generalamnestie. Die alten Einträge in Flensburg bleiben bestehen und werden lediglich an das neue Bewertungssystem angepasst. Wer beispielsweise nicht mehr als sieben Punkte hat, wird ab Mai mit maximal drei Punkten im Register stehen. Der Führerschein ist künftig nicht mehr ab 18 Punkten endgültig weg, sondern schon ab acht.

Tatsächlich werden einige Autofahrer nach der Reform gar keinen Eintrag mehr in Flensburg haben. Denn zu den Neuerungen gehört auch, dass dort nur noch direkte Verstöße gegen die Verkehrssicherheit gespeichert werden. Vorhandene Einträge, die nicht darunter fallen, werden nicht ins FAER übernommen. Zum Beispiel müssen Autofahrer künftig für das Einfahren in eine Umweltzone ohne die erforderliche Plakette nur eine Geldstrafe zahlen. Über weitere Ordnungswidrigkeiten, für die es keine Punkte mehr gibt, informiert das Bundesverkehrsministerium hier.

Tilgungsfrist und Tilgungshemmung

Auch nach der Reform gibt es Tilgungsfristen, nach deren Ablauf die Einträge automatisch gelöscht werden. Die Verjährung wird bei der Umstellung allerdings nicht einfach angepasst: Punkte, die das alte Register bis zum 30.4.2014 erfasst, werden zwar umgerechnet, ihre Tilgung richtet sich aber noch für die Dauer von fünf Jahren nach dem alten Recht. Wenn ein neuer Verstoß die bisherige Ablaufzeit der Punkte verhindert, so bleibt auch diese sogenannte Tilgungshemmung bestehen. Nach fünf Jahren sind laut Verkehrsministerium nur noch jene Fristen übrig, die Einträge für Straftaten durch alkoholisiertes Fahren betreffen. Für diese gilt auch nach der neuen Regelung eine Tilgungsfrist von zehn Jahren (weitere Informationen zur Verjährung bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)).

Das KBA in Flensburg kümmert sich seit 1958 um die "Verkehrssünderdatei". Wer sich also über seinen Punktestand informieren möchte, kann dort Auskunft darüber beantragen. Verkehrsteilnehmer mit einem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, einem Kartenlesegerät und einer Ausweis-App können auch den Onlineantrag nutzen. Die Antwort kommt per Post, eine direkte Internetabfrage ist bisher nicht möglich.

Auch nach der Reform gibt es die Möglichkeit, den Punktestand zu reduzieren. Wer nicht mehr als fünf Punkte besitzt, kann durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt loswerden. Der Kurs besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Für die Kosten des Seminars (laut ADAC etwa 400 Euro) muss der Teilnehmer selbst aufkommen. Weitere Informationen zum neuen Fahreignungsseminar gibt es hier beim Bundesverkehrsministerium.

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