Verkehrsregeln:Diese Regeln gelten beim Parken mit Parkscheibe

Eine Parkscheibe in einem Auto in Göttingen

Nur wer die Parkscheibe richtig benutzt, ist vor Strafen sicher.

(Foto: picture alliance / Swen Pförtner)

Wie muss die Papp- oder Plastikuhr aussehen? Darf ich sie weiterdrehen? Und in welcher Situation wird Autofahrern Parkzeit geschenkt? So machen Sie es richtig.

Von Felicitas Wilke

Nicht nur auf privaten Kundenparkplätzen müssen Autofahrer oft ihre Parkscheibe zücken. Auch im öffentlichen Raum gibt es Bereiche, die dementsprechend ausgeschildert sind. Wer den Wagen dort abstellt, spart sich ein teures Ticket - vorausgesetzt, man hält sich an ein paar Regeln. Drei Tipps zum Parken mit Scheibe.

Die halbe Stunde zählt

Wer um fünf nach acht mit seinem Auto auf einen Parkplatz fährt, hat Glück gehabt. In diesem Fall darf man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde stellen, denn einen Viertelstunden-Takt sieht die Parkscheibe nicht vor. Aus fünf nach acht wird also halb neun. Autofahrer bekommen einen Teil ihrer Parkdauer geschenkt. Wer um fünf vor acht den Parkplatz erreicht, darf die Scheibe nur auf acht Uhr stellen - fünf Minuten umsonst. Wer die Parkscheibe nachweisbar falsch einstellt, riskiert ein Bußgeld.

Parkscheibe ist nicht gleich Parkscheibe

Pinke Parkscheiben, auf denen in verschnörkelter Schrift zu lesen ist, die Fahrzeughalterin könne zwar nicht parken, "aber die Frisur sitzt", sind nicht nur ein Fall für die Geschmackspolizei. Wenn bunte Scheiben für "Tussis", "Zicken" oder "Punktesammler" im Auto liegen, können auch die Ordnungshüter Strafzettel wegen Falschparkens verteilen. "Die Straßenverkehrsordnung sieht genau vor, wie groß eine Parkscheibe sein muss und welche Farbe sie haben soll", sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).

Die offizielle Parkscheibe misst 15 Zentimeter in der Höhe, elf Zentimeter in der Breite und ist blau-weiß. Elektronische Parkscheiben, die optisch an einen digitalen Wecker erinnern, sind nur dann zugelassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 20 Millimetern, das Wort "Ankunftszeit" über dem Display und ein abgebildetes, eingerahmtes "P", das Verkehrszeichen für einen Parkplatz.

Einmal um den Block fahren

Wenn der Einkaufsbummel den halben Tag dauern soll, nützt es wenig, dass man auf dem Parkplatz in der Innenstadt eine Stunde lang kostenlos mit Parkscheibe stehen bleiben darf. Wer nach einer Stunde kurz zurückkehrt, um die Ankunftszeit neu einzustellen, darf sich allerdings nicht über ein Knöllchen wundern. "Autofahrer dürfen die Parkscheibe nur dann nachjustieren, wenn es sich um einen neuen Parkvorgang handelt", sagt ACE-Rechtsexperte Krämer. Dafür müssen sie streng genommen einmal um den Block fahren, um das Auto erneut abzustellen.

In der Praxis könnten die Fahrzeughalter zwar auf kulante Verkehrsüberwacher hoffen, sagt Krämer. Doch wenn sie ihren Job genau nehmen, prüfen sie schon mal die Ventilstellung der Reifen, um herauszufinden, ob das Auto zwischenzeitlich bewegt worden ist.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: