Oldtimer-Zulassung:Die schnelle Nummer

"Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut": Seit dem 1. März gelten neue, vereinfachte Zulassungsbestimmungen für stillgelegte Fahrzeuge, Young- und Oldtimer.

Klaus Justen

Youngtimer - das sind Autos, die den Geist der siebziger, achtziger oder auch frühen neunziger Jahre ausstrahlen und bei denen ambitionierte Schrauber noch mehr erledigen können als das Wechseln von Öl und Reifen.

Porsche 924 Youngtimer

Der von 1975 bis 1985 produzierte Porsche 924 entstand als Folge eines nicht realisierten Volkswagen-Entwicklungauftrages und war verpönt als "Hausfrauenporsche". Heute gilt er als gefragter Youngtimer.

(Foto: Foto: Hersteller)

Vor allem Autos, die wieder hergerichtet werden müssen, sind über längere Zeit abgemeldet - oder waren es, weil sie in einem stillen Eck auf einen Käufer warteten. Seit dem 1. März ist es durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nun einfacher, solche Autos wieder zuzulassen.

Die größte Erleichterung: Auch wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt war, muss es nicht mehr beim Gutachter vorgeführt werden. Sind keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung verstrichen, kann das Auto direkt wieder zugelassen werden; wäre während der Stilllegungszeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, reicht künftig die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle.

Die bislang geltende 18-Monats-Frist wird in der Neuregelung auf sieben Jahre ausgedehnt - dabei bezieht sich diese Frist auf den Zeitraum, in dem das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verpflichtet ist, die notwendigen Daten der Fahrzeuge bereitzustellen, auf die dann die Zulassungsstellen zurückgreifen.

Vor allem bei älteren Fahrzeugen, die schon sehr lange nicht mehr angemeldet waren, kann es also unter Umständen doch passieren, dass die vereinfachte Wiederzulassung nicht möglich ist, weil die notwendigen Daten nicht mehr vorliegen. In diesem Fall ist auch nach neuer Rechtslage ein Vollgutachten erforderlich.

Gutachten muss den kulturellen Wert bestätigen

Allerdings geht die Preisschere zwischen normaler Hauptuntersuchung (HU) und dem Gutachten nicht so weit auseinander, wie man befürchten könnte: Während die HU derzeit beim TÜV Süd 44,30 Euro kostet (Motorräder 35 Euro), werden für das Gutachten 52,36 Euro in Rechnung gestellt. Dazu kommen jeweils die Gebühren für die Abgasuntersuchung; diese liegen für Autos ohne Kat bei 24,60 Euro, mit ungeregeltem Kat bei 28,30 Euro, für Benziner mit geregeltem Kat bei 37 Euro und für Diesel bei 39,70 Euro. Alle genannten Gebühren gelten für Bayern und Baden-Württemberg; sie weichen je nach Bundesland um einige Euro ab.

Änderungen auch bei den Bestimmungen für Oldtimer. Wer für seinen Oldie ein H-Kennzeichen beantragen will, braucht ein Gutachten, das "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" bescheinigt; auch die Verkehrssicherheit wird geprüft. Seit dem 1. März dürfen diese Begutachtung auch Prüfingenieure vornehmen, bislang musste es ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein. Der Vorteil des H-Kennzeichens: Die Kfz-Steuer beträgt pauschal 191,73 Euro; für ein Motorrad 46,02 Euro.

Wer gleich mehrere Oldtimer besitzt und diese nur für Veranstaltungen aus der Garage holt, kommt mit einem roten Oldtimerkennzeichen kostengünstig zur Zulassung für alle Autos. Dieses wird seit dem 1. März aber nur noch für Autos ausgegeben, die mindestens 30 Jahre alt sind; zudem müssen die Autos auf jeden Fall eine Hauptuntersuchung absolvieren. Mit dem roten Oldtimerkennzeichen darf man das Auto nur für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen bewegen; auch die Hin- und Rückfahrt zu einer Oldtimerrallye oder Ausstellung sind legal, Wochenendtouren dagegen aber tabu.

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