Motorradbesitzer haben kein Recht auf Rückgabe ihres Fahrzeugs an den Händler, wenn nach dem Kauf Probleme mit dem ABS-Bremssystem bekannt werden.

Das sagte ADAC-Rechtsexpertin Claudia Schraufstetter in München. "Es gibt keine Möglichkeit, das Motorrad zurückzugeben, wenn das Vertrauen in die Technik nicht mehr vorhanden ist." Betroffene Kunden könnten nur auf Grundlage der Sachmängelhaftung eine Beseitigung der Mängel verlangen.

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BMW-Motorrad-Fahrer hatten zuvor wiederholt von Problemen mit dem ABS-System berichtet. Bei Sicherheitstrainings des ADAC war es zudem zu Unfällen mit BMW-Maschinen gekommen, bei denen technische Probleme an der komplexen Bremsanlage vermutet werden.

Laut BMW trat die Fehlfunktion bei wiederholten Extrembremsungen im ABS-Regelbereich auf. Sie sei bei extrem schnellen und harten Bremshebelbetätigungen in Verbindung mit nachlassender Bordnetzspannung möglich, wie sie nur bei Sicherheitstrainings auftreten könne. Im normalen Straßenverkehr, so versicherte der Hersteller, könne dieser Zustand nicht eintreten.

Kontakt zu 260.000 Kunden

BMW will nun alle 260.000 weltweit betroffenen Kunden anschreiben und ihnen eine kostenlose Überprüfung des Bremssystems anbieten. In bestimmten Situationen könne es zum Ausfall der ABS-Funktion kommen, hieß es. Mit der Aktion wolle man helfen, "eventuell entstandene Verunsicherung" bei den Kunden abzubauen, erklärte der Hersteller in München.

Verunsichert sind viele BMW-Fahrer tatsächlich, wie Diskussionen in Internet-Foren zeigen. Manche fragen sich, ob sie sich auf die Sicherheit ihres Motorrads noch verlassen können. Rechtliche Ansprüche an den Händler ergeben sich daraus laut ADAC-Juristin Schraufstetter jedoch nicht.

"Es ist daher schwierig, einem Käufer Tipps an die Hand zu geben", sagte die Expertin. Sie verwies lediglich auf die gesetzlich festgeschriebene Sachmängelhaftung. So muss ein Händler innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe eines neuen Motorrads bei Vorliegen eines Mangels diesen beheben. Dazu hat er zweimal Gelegenheit.

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