Nur wenige Autofahrer wissen, dass nicht nur telefonieren, sondern auch andere Einsätze des Handys während der Fahrt untersagt sind.

Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, dass das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nur wenige Autofahrer wissen allerdings, dass es auch untersagt ist, andere Funktionen des Handys während der Fahrt zu nutzen. Der ADAC hat einige immer wieder gestellte Fragen zum Handy zusammengestellt.

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Verboten und strafbar: Telefonieren beim Autofahren (© Foto: dpa)

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Frage? Muss man das Handy ausschalten, wenn man ohne Freisprecheinrichtung im Auto fährt? Antwort: Nein, aber es ist dann verboten, während der Fahrt das Handy zu bedienen oder ein Gespräch anzunehmen.

Frage? Muss eine Freisprechanlage fest einbaut sein, oder reicht auch ein Head-Set? Antwort: Ein Telefon mit Head-Set, also Mikro und Kopfhörer am Ohr, erfüllt die gesetzlichen Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen sind Head-Sets mit Bluetooth und Handys mit Sprachsteuerung zu empfehlen.

Frage? Muss das Handy in Kombination mit einem Head-Set unbedingt in einer fest montierten Halterung aufbewahrt werden oder darf es auch auf dem Beifahrersitz oder auf der Mittelkonsole? Antwort: Es spielt keine Rolle, wo es liegt, so lange der Fahrer das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen muss. Das Betätigen der Tasten allein ist nicht verboten.

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