Mietwagen-Preise:Gericht bremst Abzocker aus

Autovermieter können nicht mehr ohne weiteres ihre meist extrem überhöhten Preise für ein Unfall-Ersatzauto auf die Mieter oder deren gegnerische Haftpflicht-Versicherung abwälzen.

Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Autovermieter ihre Kunden "deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen", dass die gegnerische Haftpflicht-Versicherung die so genannten teueren Unfall-Ersatztarife möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.

Tun sie das nicht, bleiben die Vermieter in der Regel auf ihren überhöhten Forderungen sitzen. Es sei denn, die Kunden akzeptieren die Tarife und sind bereit, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen.

"Keine Seltenheit"

Das Gericht bremste damit die Abzocke vieler Autovermieter aus. Laut Urteil liegt der Unfallersatztarif durchschnittlich um mindestens 100 Prozent über dem Normaltarif bei einer privaten oder geschäftlichen Anmietung. Überhöhte Preise von 200 Prozent seien "keine Seltenheit" und reichten bis zu 465 Prozent.

Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall für 18 Tage ein Ersatzauto gemietet und sollte dafür mehr als 2100 Euro bezahlen.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattete mit Blick auf den überhöhten Tarif allerdings nur etwa 750 Euro. Auf der fehlenden Differenz bleibt nun der Autovermieter laut BGH sitzen. (AZ: XII ZR 50/04)

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