Mietwagen im Urlaub:Kompletter Vollkaskoschutz ist Mindestpflicht

Viele Mietverträge sind in spanischer oder englischer Sprache abgefasst. Das kann Tücken bergen.

Stefan Grundhoff

Dabei haben die meisten der Urlauber bereits Probleme, das umständlich formulierte Kleingedruckte auf einem deutschen Mietvertrag zu verstehen. autocert.de gibt einige Tipps, worauf Sie achten sollten.

Mietwagen im Urlaub: Die mobile Auswahl am Urlaubsort ist mittlerweile beachtlich.

Die mobile Auswahl am Urlaubsort ist mittlerweile beachtlich.

(Foto: Foto: autocert.de)

Schauen Sie sich den Mietvertrag vor dem Unterschreiben ganz genau an. Verlangen Sie gegebenenfalls eine deutsche Ausfertigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Mietkonditionen.

Besonders wichtig ist, dass im Mietpreis ein kompletter Vollkaskoschutz enthalten ist. Achten Sie darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ist.

Darf nur derjenige das Fahrzeug fahren, der es gemietet hat, oder dürfen auch die Frau oder die Kinder den Mietwagen steuern? Versteckte Kosten gibt es an allen Ecken und Enden.

Unfall im Ausland

Kommt es zum Unfall, ist das Theater meist unvermeidlich. Generell gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.

Anders sieht es aus, wenn irgendwo auf dem Erdball zwei Deutsche in einen Unfall verwickelt werden. Hier gibt das deutsche Recht den Ton an.

Problematisch wird es jedoch dann, wenn der Unfallverursacher einen ausländischen Mietwagen steuert. Denn: Die Schadenersatzansprüche nach deutschem und ausländischem Recht sind oft grundverschieden.

Obwohl der Mietwagen generell haftpflichtversichert war, muss der Unfallverursacher einen großen Teil der Entschädigung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Einige der überregionalen Mietwagenanbieter füllen mittlerweile diese Lücke. Falls der lokale Versicherer den Schaden nicht nach deutschem Recht reguliert hat, springt die Vermietungsfirma selbst in die Bresche. Also nachfragen, ob der Mietwagen entsprechend abgesichert ist.

Versteckte Gebühren

Die meisten Anbieter wollen einen kräftigen Aufschlag dafür, wenn jemand unter 21 Jahren ein Fahrzeug mietet.

Andere versteckte Kosten gibt es zum Beispiel bei der Abholung des Fahrzeugs. Steht der Wagen am Flughafen, ist oft eine Flughafengebühr fällig. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug an einer anderen Stelle wieder abgegeben wird als an der, wo es übernommen wurde.

Aufpassen sollte man auch bei der Betankung. Normalerweise muss der Urlauber für die erste Tankfüllung üppig bezahlen. Bei der Rückgabe wollen einige Anbieter die Unwissenheit der Urlauber ausnutzen und bestehen (zu Unrecht) darauf, dass der Wagen voll betankt wieder abgegeben wird.

Werfen Sie vor der ersten Fahrt einen Blick in das Innere und aufs Äußere des Fahrzeuges. Sind bereits Beschädigungen am Fahrzeug, dann lassen Sie dies unbedingt im Mietvertrag festhalten!

Ansonsten schauen Sie bei Rückgabe des Fahrzeugs unter Umständen in die Röhre und müssen für einen Schaden aufkommen, den Sie gar nicht selbst verursacht haben.

Quelle: autocert.de

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