Mietwagen:Bei Schnee ausdrücklich Winterreifen verlangen

Wenn Autofahrer bei Schnee und Eis einen Mietwagen bestellen, sollten sie künftig noch stärker darauf achten, ein Fahrzeug mit Winterreifen zu bekommen.

Darauf weist der ADAC in München hin. Wer bei schlechter Witterung ein Fahrzeug mit nicht angemessener Bereifung übernimmt, kann nämlich Ansprüche später nicht beim Vermieter geltend machen. Bei Schäden hafte allein der Fahrer.

Am 1. Mai tritt eine Vorschrift in Kraft, nach der die Ausrüstung des Wagens den Witterungsverhältnissen angemessen sein muss. Da es sich bei der neuen Regelung lediglich um eine Vorschrift und nicht um ein Gesetz handelt, sei mit Problemen bei Verkehrskontrollen eher nicht zu rechnen, so der ADAC.

Ist der Fahrer mit dem gemieteten Wagen aber in einen Unfall verwickelt, sei die Rechtslage klar: "Wenn Sie das Auto übernommen haben, haften Sie auch", sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Er empfiehlt daher, rechtzeitig und ausdrücklich ein Fahrzeug mit Winterreifen oder Ganzjahresbereifung zu bestellen.

Hält der Autovermieter am Abholtag dennoch kein Fahrzeug mit entsprechender Bereifung bereit, sollten Kunden ein anderes Auto verlangen. Versäumte Termine oder Verdienstausfälle ließen sich dann möglicherweise beim Vermieter geltend machen. Für Schäden im Verkehrsgeschehen hafte aber allein der Fahrer.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: