Hatten wir schon
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Doch auch die Änderungen der Verfahren sind nicht tiefgreifend. "Die elektronischen Systeme werden teils noch mit vergleichsweise einfachen Mitteln überprüft", erklärt Schenk. Zunächst wird es oft so sein, dass der Prüfer die Zündung einschaltet und schaut, ob die Kontrolllämpchen korrekt aufleuchten und wieder ausgehen.
Genau das ist nicht neu: "Die Warnlampen werden auch jetzt schon kontrolliert", bestätigt Hans Jürgen Mäurer. Schließt der Prüfer aus einer Fehlfunktion der Lampen beispielsweise, dass ein Airbag nicht so funktioniert wie er soll, muss dem Fahrzeug auch heute schon die neue Prüfplakette wegen eines erheblichen Mangels verweigert werden.
Was steckt in den einzelnen Modellen?
Ein Unterschied wird aber darin bestehen, dass die Prüfer künftig besser wissen, welche elektronischen Einbauten in einem bestimmten Modell vorhanden sein müssten. Laut Mäurer haben Prüforganisationen zu diesem Zweck die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH gegründet. Sie soll bei den Herstellern Informationen sammeln, welches Fahrzeugmodell mit welchen elektronischen Komponenten ausgerüstet ist.
Auch Hermann Blick vom TÜV-Rheinland in Köln räumt ein, dass die geplanten Neuerungen noch nicht das Optimum darstellen. "Aber man muss mit der Sache ja erstmal starten."
Viele gefordert
Nach Ansicht der Fachleute müssen auch die Autohersteller mitspielen und bessere beziehungsweise einheitliche Kontrollmöglichkeiten schaffen.
Außerdem dürfen künftig nicht mehr viele Jahre verstreichen, bis die Verfahren aktualisiert werden. Schließlich kommen in immer kürzeren Abständen neue Systeme hinzu, deren Zustand kontrolliert werden muss.
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(sueddeutsche.de/dpa)