Von Marion Zellner

Die automatisierte Kennzeichenerkennung durch die Polizei ist heftig umstritten - auch die Diskussion im SZ-Verkehrsparlament verlief entsprechend kontrovers.

Für die Kritiker ist die aktuelle Situation schlimmer, als sie von George Orwell in seinem Roman "1984" beschrieben wurde. Sie sehen die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Bundesbürger in Gefahr. Die Befürworter dagegen verstehen die ganze Aufregung nicht und stehen auf dem Standpunkt, dass der, der nichts zu verbergen hat, auch nichts zu befürchten habe.

Es hat Klick gemacht: Was wie ein Radargerät aussieht, ist tatsächlich eine Kamera zur Erfassung der Autokennzeichen. (© Foto: dpa)

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"Die Bürger haben ein Recht auf Ruhe"

Grund für den öffentlichen und lautstark geführten Disput: das Scannen von Autokennzeichen, also die automatisierte Erfassung von Nummernschildern und der Abgleich der Daten mit den Fahndungslisten der Polizei - seit 2005 gängige Praxis in mehreren Bundesländern. Am Dienstag kommender Woche wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob dieses Kennzeichenscanning - in diesem Fall in Hessen und Schleswig-Holstein - verfassungskonform ist oder nicht. Die Beschwerdeführer jedenfalls sehen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schwerwiegend verletzt.

"Die Bürger haben ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden" - fordert Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, im Verlauf der Podiumsdiskussion des Verkehrsparlaments der Süddeutschen Zeitung zum Thema "Der gläserne Autofahrer. Datenerfassung im Verkehr - pro und contra". Datenschützer Weichert hält das automatisierte Kennzeichenscanning für verfassungswidrig, denn: "Der massenhafte Eingriff betrifft nicht nur schwere Straftäter, weil ja alle Autofahrer elektronisch erfasst werden." Zudem sei eine derart komplizierte Technik "fehleranfällig"; es bestehe obendrein die Möglichkeit des Irrtums und der ungerechtfertigten Speicherung - etwa im Fall einer Verwechslung.

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