Ihre Frage:Warum werden Autobahnen nicht von einer staatseigenen AG betrieben?

Die Autobahn A7 nahe des Salzgitter-Dreiecks.

Die Autobahn A 7 in der Nähe des Dreiecks Salzgitter

(Foto: dpa)

In Österreich betreibt und finanziert die staatseigene Gesellschaft Asfinag das Autobahnnetz. Wäre so ein Modell auch in Deutschland denkbar? Eine Leserfrage, beantwortet von der SZ-Redaktion.

Ihre Frage

Während der Diskussion um die Pkw-Maut warfen SZ-Leser immer wieder die Frage nach neuen Finanzierungs- und Betreiber-Modellen für die Verkehrsinfrastruktur auf.

Warum gründet die Bundesrepublik die Autobahnen nicht in eine staatseigene AG nach dem Vorbild der Asfinag in Österreich aus?

Unsere Antwort

Von Michael Bauchmüller, Korrespondent der Parlamentsredaktion Berlin

Auch in Deutschland wird diese Variante immer wieder diskutiert, de facto gibt es sogar schon eine entsprechende Gesellschaft: die bundeseigene "Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft". Das Wortmonster von einem Unternehmen, kurz: VIFG, verwaltet die Einnahmen aus der Lkw-Maut. Seine Gründung 2003 sollte der Einstieg in eine Welt sein, in der die Nutzer stärker die Infrastruktur finanzieren. Bislang allerdings beschränkt sich dies auf die so genannten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), in denen private Baufirmen auf eigene Kosten Autobahnabschnitte ausbauen und unterhalten. Im Gegenzug könnnen sie aber über Jahre hinweg regelmäßige Einnahmen einstreichen, etwa aus der Lkw-Maut auf dem betreffenden Abschnitt.

Zu einem reinen Asfinag-Modell aber konnte sich noch keine Bundesregierung durchringen. Zum einen, weil das Konstrukt nur dann sinnvoll ist, wenn die Gesellschaft auf regelmäßige Einnahmen zurückgreifen kann, etwa aus einer Pkw-Maut. Zum anderen, weil so ein Schattenhaushalt entstünde: Denn das Unternehmen müsste sich verschulden können, um Bau und Sanierung von Autobahnen stemmen zu können. In Zeiten der Schuldenbremse ist das nicht unproblematisch.

Zudem verlören so Abgeordnete die Möglichkeit, Haushaltsmittel in ihren jeweiligen Wahlkreis zu lenken - zu Zwecken des Straßenbaus. Darüber müsste dann die Autobahngesellschaft entscheiden. Auch verfassungsrechtlich wäre die komplette Auslagerung der Autobahnen nicht ganz ohne, denn für deren Verwaltung sind bisher die Länder zuständig. Die Hürden also sind hoch. Dass aber das österreichische Modell irgendwann noch Schule macht, ist nicht ganz ausgeschlossen.

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