Verkehrsrechtler kritisieren das absolute Handy-Verbot für Fahrer: Wer zum kleinen Alleskönner greift, will damit schließlich oft gar nicht telefonieren.

Man sieht sie überall: Die Autofahrer mit dem Handy am Ohr. Im dichten Stadtverkehr. Mit Tempo 180 auf der Autobahn. Im Stau. Wer erwischt wird, muss 40 Euro bezahlen undbekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

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Alle Ausreden der Sünder, gar nicht telefoniert zu haben, prallen bislangan den Gerichten ab. Es reicht, ein Handy in der Hand zu halten, damit das Bußgeld fällig wird. Doch inzwischen regt sich Kritik ander Rechtsprechung. Sie stehe im Widerspruch zu dem, was ansonsten im Auto erlaubt ist, sagen renommierte Verkehrsrechtler.

Die Straßenverkehrsordnung sieht im Paragrafen 23 1a klipp und klar vor: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oderAutotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Ausreden über Ausreden

Kaum eine Vorschrift wird so häufig und bedenkenlos übertreten wie dieses Handyverbot. Neuere Schätzungen gehen von bundesweit mehr als 300.000 Verstößen pro Jahr aus. Durch diese Zahlen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Verwarnungstatbestand im April 2004 zu einem Bußgeldtatbestand hochzustufen.

Doch die vorherrschende Volksmeinung, nur das Telefonieren sei verboten, führen zu massenhaften Einsprüchen gegen die Bußgeldbescheide mit der der Standardbehauptung: "Ich habe gar nicht telefoniert." Es folgen Ausreden wie: "Ich habe das Handy zwar in der Handgehabt, aber nur, um eine gespeicherte Notiz oder die Uhrzeit abzulesen." Dagegen kämpfen die Oberlandesgerichte von Jena bis Karlsruhe und von Hamm bis Bamberg an.

Die Juristen bedienen sich eines Kunstgriffs. Sie nehmen zwar die Ausreden der Betroffenen als unwiderlegbar hin, verwerfen sie aber als rechtlich unbeachtlich.

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