Gesetz:Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Das hat der Bundestag beschlossen.

Für Fahranfänger unter 21 Jahren soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das sieht das Gesetzentwurf vor, das der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet hat. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die zweijährige Probezeit vorgesehen. Auf Drängen des Bundesrates wurde das Alkoholverbot aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt.

Die Bundesländer hatten befürchtet, dass anderenfalls immer mehr Jugendliche bereits mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um im Alter von 18 Jahren nach Erwerb des Auto-Führerscheins nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. Deshalb war der Gesetzentwurf im Bundestags-Verkehrsausschuss noch einmal geändert worden.

Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, drohen ihnen mindestens 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Ihre Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus müssen Betroffene ein Aufbauseminar belegen, um ihre Fahrkenntnisse aufzupolieren. Nach dem 21. Geburtstag gilt - sofern die Probezeit dann abgelaufen ist - die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

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