Führerscheinentzug wegen Cannabis-Konsums:Viel Nebel um ein paar Joints

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Eine Frau zieht an einem Joint (Symbolbild) (Foto: dpa)

Ein gelegentlicher Joint galt lange als sicherer Einstieg in die zerstörerische Drogensucht. Das sieht heute kaum noch jemand so. Jetzt klärt das Bundesverwaltungsgericht, ob einem Kiffer der Führerschein entzogen werden darf, auch wenn er gar nicht am Steuer sitzt.

Von Wolfgang Janisch

Der gelegentliche Joint hat in den vergangenen beiden Jahrzehnten viel von seinem Schrecken verloren. Einst galt er als sicherer Einstieg in die zerstörerische Sucht. Heute, da er in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, weiß man: Ist auch nicht schlimmer als ein paar Biere zu viel am Samstagabend.

Überall angekommen ist diese Erkenntnis aber noch nicht. An diesem Donnerstag prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob einem Gelegenheitskiffer zu Unrecht der Führerschein entzogen wurde. Der Fall zeigt, dass die einstige Dämonisierung der eigentlich leichten Drogen wie Haschisch bis heute das geltende Recht prägt. Der Kläger, um den es geht, hatte gelegentlich mal einen Joint geraucht, und nicht nur das: Auf Partys, so räumte er ein, habe er hier und da nicht nur Haschisch, sondern auch Alkohol konsumiert.

Hinter der Logik steckt eine eigenwillige Prämisse

Was nach dem ganz normalen Verhalten feierfreudiger Großstädter klingt, alarmiert Verkehrsjuristen. Wegen der Fahrerlaubnisverordnung, Anlage 4, Ziffer 9.2.2. Dort steht, wenn auch in anderen Worten: Wer kifft und säuft, ist seinen Führerschein los. Egal, ob er jemals zugedröhnt am Steuer saß.

Hinter der Logik dieser Verordnung - die für die Behördenpraxis maßgeblich ist - steckt eine eigenwillige Prämisse: Wer sowohl Haschisch als auch Alkohol konsumiert, wird sich früher oder später berauscht ans Steuer setzen. Weil er nicht mehr einschätzen kann, ob er noch fahrtüchtig ist oder nicht. Deshalb muss man vorbeugend die Fahrerlaubnis einziehen.

Wer nur Wein trinkt, soll also wissen, dass er berauscht ist, wer Haschisch raucht, dagegen nicht? Dieses Thema hatte bereits 2002 das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Damals war einem Autofahrer, weil er bei der Einreise aus den Niederlanden fünf Gramm Haschisch dabei hatte, der Führerschein entzogen worden - trotz 19-jähriger tadelfreier Fahrpraxis. Die Richter holten einige Gutachten ein und stellten fest: Nicht anders als der moderate Weintrinker weiß auch der umsichtige Konsument leichter Drogen, dass Kiffen und Fahren nicht zusammenpasst.

Rechtsmediziner bezweifeln Zusammenhang

Bestärkt durch diese Entscheidung zog der Kläger mit seinem Anwalt Stephan Scherdel vor Gericht. Während das Verwaltungsgericht Regensburg - strikt nach dem Wortlaut der ominösen Ziffer 9.2.2 - die Klage abwies, gab ihm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof recht. Der hatte kurz zuvor in einem Parallelfall ein Gutachten bei der Rechtsmedizin der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität eingeholt. Das Ergebnis war wenig überraschend: Es gebe keinen Erfahrungssatz, wonach "Personen, die einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol betrieben, früher oder später mit Sicherheit in diesem Zustand ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen würden".

Dem könnte sich das Bundesverwaltungsgericht anschließen, das schon 2001 einen Cannabis-bedingten Führerscheinentzug revidiert hat. Die bayerischen Richter haben zudem festgestellt: Der Drang zum Autofahren wird nicht größer, nur weil jemand zum Joint ein paar Bier trinkt. Der Kläger will das ohnehin nicht wiederholen: Wenn man an einem Joint gezogen habe, schmecke das Bier einfach nicht mehr.

© SZ vom 14.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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