Freizeitkapitäne und Alkohol:Wasser schützt vor Strafe nicht

Sind sie angetrunken auf dem Wasser unterwegs, riskieren Hobby-Bootsfahrer nicht nur ihren Sportbootführerschein.

Unter Umständen müssen sie auch ihren Führerschein fürs Auto abgeben, wenn sie an Bord mit mehr als 0,5 Promille erwischt werden.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kiel macht der ADAC in München aufmerksam.

In dem Fall (Az.: 37 Qs 62/06) ging es um einen Bootsführer, der mit 2,5 Promille im Blut einen Schaden an einem anderen Boot angerichtet hatte. Die Richter fanden, der Mann sei angesichts des Vorfalls grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Daher dürfe er auch kein Auto lenken.

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