Von Wolfgang Roth

Mit Aktionsplänen allein werden die Kommunen der Belastung mit Feinstaub kaum Herr werden.

Dass feine Staubpartikel in der Luft eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellen und in Europa Hunderttausenden den vorzeitigen Tod bringen, ist in der Wissenschaft eine gesicherte Erkenntnis. Das Überschreiten der EU-weit geltenden Grenzwerte hat also schwerwiegende Folgen für viele, vor allem wenn sie in den vom Verkehr stark betroffenen Ballungsgebieten leben. Daran wird sich allerdings auch nach dem Spruch des Europäischen Gerichtshofs nur wenig ändern, der nun eindeutig klarstellt, dass die Anwohner von derart frequentierten Straßen ein individuelles, einklagbares Recht auf konkrete Aktionspläne gegen dieses Gesundheitsrisiko haben.

Anzeige

Das liegt zum einen an den Aktionsplänen selbst, die nur geringfügig zum Abbau des Feinstaubs beitragen. Die in vielen deutschen Städten eingerichteten oder geplanten Umweltzonen haben immerhin den Vorteil , dass sie auch die Belastung durch Verkehrslärm und Stickoxide verringern. Leider wird aber ein erheblicher Teil der feinen Partikel über größere Entfernungen getragen, sodass auch die aus Problemzonen ausgesperrten Lastwagen nur den Ausgangspunkt der Staubfracht verlagern. Zudem beeinflusst die Wetterlage, wie oft die Grenzwerte überschritten werden - eine Einflussgröße, auf die die Kommunen schlecht reagieren können.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Partikelweise gesündere Luft
  2. Partikelweise gesündere Luft
Leser empfehlen