Anwohner stark befahrener Straßen können Städte vor Gericht zwingen, Maßnahmen gegen Feinstaub zu ergreifen.
Städte und Gemeinden müssen künftig einschreiten, wenn die Feinstaub-Belastung gesundheitskritische Grenzwerte überschreitet. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Anspruch auf Maßnahmen wie etwa Fahrverbote für Lkw besteht nach Ansicht des siebtenSenats dann, wenn in der betroffenen Kommune kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen Feinstaub existiert.
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Anwohner von stark befahrenen Straßen - wie hier in Frankfurt -haben grundsätzlich Anspruch auf konkrete Einzelmaßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Feinstaub. Das geht jetzt aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. (© Foto: dpa)
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Geklagt hatte der Münchner Dieter Janecek, Geschäftsführer der Grünen in Bayern. Er wohnt an der stark befahrenen Landshuter Allee, etwa 900 Meter entfernt von einer Messstelle, an der die Grenzwerte mehrmals deutlich überschritten wurden. Er will mit dem Prozess die Stadt zu konkreten Einzelmaßnahmen zwingen. Ob ihm das jedoch gelingen kann, haben die Bundesrichter noch offen gelassen. Denn bisher sei nicht geklärt worden, ob auch direkt an Janeceks Wohnung die Gefahr einer unzulässigen Grenzwertüberschreitung bestehe. Deshalb entschied der Senat, dass der Fall beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neu verhandelt werden müsse (Az.:BVerwG 7 C 36.07).
München hatte Einzelmaßnahmen bisher mit der Begründung abgelehnt, dass zunächst der Freistaat Bayern einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufstellen müsse. Solange die bayerische Staatsregierung dieser Pflicht nicht nachkomme, dürften die örtlichen Behörden Einzelmaßnahmen keineswegs unterlassen, entschied nun aber der Senat: "Der Betroffene kann verlangen, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen einschreiten." Die Kommune hätte in derartigen Fällen "unter mehreren rechtlich möglichen - insbesondere verhältnismäßigen - Maßnahmen eine Auswahl zu treffe". Als Beispiel führen die Richter eine Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs an.
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Aufregung um Italiens Ex-Premier
aber die Folgen sind unübersehbar:
Zuordnung der Verursacher erscheint mir derzeit unmöglich, weil von innerstädtischen und außerstädtischen Verkehr über Heiz- und Müllkraftwerke, Pollen und Naturkatastrophen, bis zum Saharasand und dem Dreck aus China alles mitwirkt.
Da Grenzwerte gelten, kann man sich trefflich Jahrzehnte darüber streiten, wer oberhalb der Grenzwerte die Verantwortung trägt -
und das wird notwendig sein, weil... richtig, sonst zahlen die gessetzlich und höchstrichterlich so festgestellten notwendigen Maßnahmen die Steuerzahler,
also wir alle.
Und, es wird nicht so abgehen, dass wir jeden Betroffenen (Bewohener, Besucher, Beschäftigten, usw.) dieser Bereiche eine billige Gasmaske aus China übergeben. Oder die LKW-Fahrer auf den noch nicht gesperrten Schleichwegen erschießen, oder Kraftwerke wegsprengen. Vielmehr befürchte ich teuere Passivmaßnahmen an den Altbauten, Verweilvorschriften im Freien.
Und, wenn ich an unsere Arbeitsstättenvorschriften denke für die Büros dort und an die, die im Freien Arbeiten müssen...
na, dann gute Nacht, ihr Prozeßhansel. Seid glücklich, dass ihr die Folgen noch nicht überseht, die euch solch inkompetente gesetzgeberische Steilvorlagen aus Brüssel beschert haben. Aber, man sollte ja kein Fettnäpfen auslassen, was Juristen einen hinstellen. Es dient schließlich ihrer Vermehrung und ihrem Broterwerb.
Feinstaubvergleich. Merke: mer könne alles, auch de Luft verschmotze
Wo kann ich die Kläger verklagen? Ich wohne selbst am mittleren Ring und finde diese Anbindung super. Ich möchte auf gar keinen Fall, dass hier ein Verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet wird.
Es waere doch so einfach: Strengere Abgasvorschriften und das Problem ist geloest. Hier in den USA stinkt kein PKW - weil die Abgasvorschriften strenger sind. Da wird Diesel mit Bluetec verkauft, das wird in DE noch nicht mal angeboten... Und bei Lastern wuerde Bluetec auch funktionieren, bei MAN liegt alles fix fertig bereit in der Schublade. Aber nein, man bekommt das nicht gebacken und dann muessen sich Anwohner, Staedte und Autofahrer streiten...
finde es nicht richtig PUNKT
wer sich eine wohnung an einer befahrenen strasse suchen muss, ist selbst schuld. er hat in seinem leben ja nichts richtiges gelernt, sich nicht richtig angestrengt und kann deshalb nicht in einer villa am stadtrand wohnen. wenn er gesundheitliche probleme deswegen bekommt ist er selbst schuld. wir sind nun mal ein mobiles völkchen und wollen auch in die städte fahren. wie sollen denn unsere autokonzerne überleben können. hey unsere gesamte wirtschaft hängt an den großen suv fahrzeugen. übrigens sind die parkplätze dafür viel zu klein. man könnte doch in den zeiten der kinderlosigkeit für die vielen singles die kinderspielplätze zu parkplätzen umfunktionieren. dann bleiben die kinder zuhause, die fenster geschlossen und allen geht es gut.
als nächstes kommt noch einer mit lärmschutz an, die eu hat schon gemahnt. was wird dann aus den motorradfahrern und den getunten fahrzeugen. alles still, alles leise. eine ganze ära geht zuende. warum heute und warum eigentlich bei uns als erstes. das ist keine gerechtigkeit, das ist nur willkür von einzelnen störenfrieden. die sollen doch bitte dahin gehen wo der pfeffer wächst.
wenn ich erfolgreich bin und geld habe, möchte ich das auch bitte weiterhin auch zeigen können, es gibt leider immer so viele neider.. ausserdem hat porsche ja einen sehr geringen co2 ausstoß pro ps. an all die nörgler und besserwisser: strengt euch an in eurem leben dann kann euch auch eine villa und ein porsche gehören.
wer ironie findet darf sie behalten..;-)
Paging