In der Stadt nervt kaum etwas so sehr wie Radfahrer, die auf dem Fahrradweg in die falsche Richtung fahren. Sie gefährden nicht nur andere Radler, sondern auch Fußgänger, wenn sich begegnende Radfahrer auf den Gehweg ausweichen müssen. Und Autofahrer rechnen an Verkehrsmündungen nur mit Verkehr aus einer Richtung. Laut Stephanie Krone vom ADFC entstehen so die meisten von Radfahrern verschuldeten Unfälle.
Ob es erlaubt ist, auch den linken Radweg zu nutzen, hängt von der Beschilderung ab. Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung sagt: "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." Das sind die blauen Schilder, auf denen nur ein stilisiertes Fahrrad oder das Rad samt Fußgängern zu sehen ist. Stehen diese Schilder nicht am linken Radweg, muss dort das schwarz-weiße Verkehrszeichen "Radverkehr frei" (oder das mit dem Radfahrer und zwei gegenläufigen Pfeilen) vorhanden sein. Bei Nichtbeachten wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.