Fahrradbeleuchtung:Der Letzte macht das Licht aus

Akku-Lampe, Dynamo, Fahrrad

Fahrradfahrer dürfen künftig auch Akku- oder Batterielampen alleine benutzen und auf den Dynamo verzichten. Die Dynamopflicht wurde vom Bundesrat aufgehoben.

(Foto: dpa)

Aus für Dynamo. Und zwar in der Schlussphase. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat jüngst beschlossen, künftig auch Akkulampen am Fahrrad zuzulassen. Doch die Fahrrad-Lobby spricht von einem Schnellschuss.

Joachim Becker

Der Letzte macht das Licht aus. Zumindest das Dynamolicht am Fahrrad. Gerade hat der Bundesrat beschlossen, dass die traditionelle Funzelei im Generatortakt der Pedale ein Ende haben darf. Künftig sollen auch abnehmbare Akkulampen rechtmäßig sein, mit denen sich die Fahrer bisher Geldbußen von bis zu 20 Euro einhandeln konnten. Es wurde Zeit, dass sich die Rechtslage dem technischen Fortschritt und einer wachsenden Mehrheit auf der Straße anpasst. Wiederaufladbare Energiespeicher liefern auch bei stehendem Fahrrad Strom und sichern Fahrradfahrer vor einer Ampel ab. Außerdem verpappen konventionelle Dynamos leicht im winterlichen Schneebrei und verlieren den Kontakt zum Reifen. Dann ist auch vom Rücklämpchen nur noch ein unregelmäßiges Flackern zu sehen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt zwar, dass der "alte Zopf" der Dynamopflicht abgeschnitten wird, bemängelt aber, die Neuordnung sei ein "absoluter Schnellschuss": Unverändert bleibe dabei eine andere Vorschrift, dass lichttechnische Einrichtungen "fest angebracht sowie ständig betriebsfertig" sein müssen. Ungeklärt bleibe daher die Frage, ob Akkulampen, die ausdrücklich zum Anstecken und Abnehmen gedacht sind, künftig legal seien oder nicht. Aus Gründen der Diebstahlsicherheit ist es nicht sinnvoll, leistungsstarke und entsprechend teure LED-Strahler unbeaufsichtigt am Fahrrad zu lassen.

Zusätzlich moniert der ADFC, dass das neue Gesetz nicht die aktuellen Pläne für neue Beleuchtungsvorschriften berücksichtige, die beim Bundesverkehrsministerium in Arbeit sind. Am Ende muss das Ministerium die finale Verordnung erlassen. Es besteht Hoffnung, dass nachgebessert wird.

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