Diese Woche:Lärmschutz

Der Straßen-, Schienen- und Luftverkehr nimmt stetig zu. Doch die Bundesregierung unternimmt zu wenig, um den damit verbundenen Anstieg der Lärmbelästigung zu stoppen. Einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz gibt es (noch) nicht.

Von Joachim Becker

Der Verkehr nimmt stetig zu - der Lärm auch. Doch geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz sind rar. Im Haushaltsjahr 2014 stieg der Bundes-Etat für die Lärmsanierung von Bundesfernstraßen nur geringfügig auf 55 Millionen Euro. Für viele Experten und vor allem für die Betroffenen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Um in absehbarer Zeit eine spürbare Minderung zu erreichen, wären jährlich rund 200 Millionen Euro notwendig. Doch es gibt kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Nur beim Neubau von Straßen sind wirksame Maßnahmen vorgeschrieben. Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die bedeutendste verkehrsbedingte Ursache für Lärmbelästigungen. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen: Bundesweit fühlt sich fast jeder Dritte durch Fluglärm belästigt. Auch beim Schienenlärm ist wenig Besserung in Sicht: Bis 2016 wird nicht einmal die Hälfte aller Güterwagen auf relativ leise Bremsen umgerüstet sein. Noch ist es nicht gelungen, das Wachstum des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs vom Lärmzuwachs zu entkoppeln.

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