Diese Woche:Abstand halten

Zu geringer Abstand zum Vordermann ist eine der Hauptunfallursachen auf der Autobahn. Wer zu dicht auffährt, riskiert 400 Euro Buße, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Der ADAC gibt Tipps.

Ein zu geringer Sicherheitsabstand ist einer der Hauptunfallursachen auf Autobahnen. Wer zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Buße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann. Richtig ist: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass man auch dann halten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Dies ist nach der Rechtsprechung eingehalten, wenn der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Der ADAC empfiehlt folgende Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Hat der Vordermann einen Leitpfosten passiert, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt. Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der Fall, wenn er nur kurzzeitig unterschritten wird. Fährt der Hintermann extrem dicht auf und bedrängt den Vordermann mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg, kann strafrechtlich gegen den Drängler ermittelt werden.

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