CDs am Innenspiegel, Haarspray aufs Kennzeichen - gegen Radarfallen gibt es wilde Tricks. Doch es geht einfacher - manche Navis integrieren einen Blitzer-Warner. Nur: Ganz legal ist er nicht.
Sie sind hinter Büschen verborgen, als Mülltonne getarnt oder im Schilderwald versteckt: Fest installierte Radarfallen sorgen täglich für zahllose Bissspuren im Lenkrad geblitzter Autofahrer. Ihnen aber lässt sich vorbeugen - mittels Navigationssystem.
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Neben einem Warnton weist auch ein Symbol auf dem Navibildschirm auf nahende Blitzer hin. Hier warnt der Hersteller Falk vor stationären Geschwindigkeitskontrollen... (© Foto: oh)
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Falk etwa liefert mit der neuen "N"-Serie einen kostenlosen Blitzer-Warner. Den geneigten Raser unterstützt dabei eine Datenbank, in der fest installierte Radarfallen verzeichnet sind. Der Warner soll so Geschwindigkeits- wie Ampel-Blitzer melden. "Steht eine stationäre Verkehrsüberwachungs-Anlage kurz bevor, ertönt ein Warnsignal, und es erscheint ein Symbol auf dem Bildschirm", verspricht Falk in einer Mitteilung.
Während der Fahrt: ausschalten!
Was zunächst fantastisch klingt, hat leider einen Haken: Rechtlich bewegt man sich auf dünnem Eis. Falk reicht die Verantwortung denn auch gleich an die Nutzer weiter: "Der Betrieb des 'Blitzer-Warners' ist im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gemäß § 23 Absatz 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein", heißt es bei Falk.
Genau dort liegt aber der Hase im Pfeffer, denn ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.
Paragraph 23 verbietet den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Eindeutig erwähnt werden Radarwarner und Laserstörgeräte. Solche Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen. Navigationssysteme mit Blitzer-Warner beziehen ihre Informationen allerdings von einer Datenbank, senden also keine Störsignale aus und können auch keine mobilen Radarfallen erkennen.
Zudem könnte man argumentieren, dass solche Systeme die Verkehrssicherheit erhöhen. Denn schließlich werden stationäre Blitzer angeblich vor allem an Unfallschwerpunkten aufgebaut. Damit würden Blitzer-Warner zu einer vorsichtigeren Fahrweise führen und das Unfallrisiko mindern. Bei mobilen Radarfallen arbeitet die Polizei in manchen Regionen sogar mit Radiosendern zusammen, um das gleiche Ziel zu erreichen.
Auf der nächsten Seite lesen Sie, weshalb der ADAC derartige Warner ablehnt.
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vieler Verkehrszeichen ansieht, dann darf man sich nicht wundern sich sich niemand mehr daran hält. Ein Beispiel, gestern auf der A9 bei Traunstein (Richtung München) gesehen: Ein festes 120km/h-Schild. Etwas dahinter eine Verkehrsbeeinflussungsanlage, die 100km/h vorschreibt. Etwa 100m hinter der Verkehrsbeeinflussungsanlange stand ein festes "Ende aller Beschränkungen". Ebenso wie alle anderen habe ich mich natürlich streng an die Abfolge der Verkehrszeichen gehalten und nach dem Ende-Zeichen beschleunigt ... noch dazu wo, wie üblich, ohnehin kein Sinn für diese Beschränkung erkennbar war ...
ich versteh die ganze aufregeung um dieses liebe wettspiel mit der polizei ohnehin nicht. anstatt die gegend mit schildern vollzustellen, die mit einer wahrscheinlichkeit von 99,87654321 prozent nicht beachtet werden müssen, ausser sie sind frisch wegen der dahinterliegenden radarfalle aufgestellt, bestehen schon längst die technischen möglichkeiten, geschwindigkeitsbegrenzungen wirklich duchzusetzen.
und aktuell, wenns schon um navi's geht: jedem ein navi in die kiste, in der datenbank stehen die geschwindigkeitsbegrenzungen - am allerbesten mit werten von-bis, und wer zu schnell oder zu langsam fährt, muß zahlen. prepaid ;-)). wenn das geld im navi alle ist, dann geht der motor aus.
dann kann jeder so schnell fahren, wie er gerade will und es sich leisten kann. ja, genau: und wenn jemand von hartz iv leben muß, der ist dann benachteiligt, aber da könnten doch die "arge-n" zumindest prozentual oder bis zu einem gewissen höchstbetrag wegen dem freien willen und der mündigkeit und der menschenwürde... und weil keiner eigentlich wirklich will, deswegen werden viele gesetze gemacht, um die sich keiner was zu scheren braucht. ich liebe dieses land. wirklich!
Ich frage mich, wie weit die lieben Schweizer und der ADAC gehen wollen. Wenn ich lese "Geräte, die geeignet sind, vor Einrichtungen der Verkehrsüberwachung zu warnen, sind verboten. Sie können gemäß Polizeiaufgabengesetz beschlagnahmt und ersatzlos vernichtet werden, unabhängig davon, ob sie in Benutzung waren oder nicht.", dann fallen darunter ja auf jeden Fall mein Laptop und/oder mein Handy. Und meinen Strassenatlas, in dem ich die stationären Kontrollen eintrage, wenn ich eine sehe, darf ich dann auch nicht mehr mitnehmen? Und mein Hirn (da sind ja auch ein paar Blitzer gespeichert) soll ich auch zu Hause lassen? ...... aber eigentlich sind ja schon mehr als genug Autofahrer ohne Hirn unterwegs....