Blitzer-Panne in Köln:"Ich gehe davon aus, dass sich die Bußgelder nicht halten lassen"

Knöllchen-Panne in Köln

Die Blitzer-Panne auf der A3 am Dreieck Heumar in Köln dürfte fortan die Verkehrsrichter der Stadt beschäftigen.

(Foto: dpa)

Darf man blitzen, ohne Temposchilder aufzustellen - und das Bußgeld behalten? Die Kölner Bezirksregierung sagt ja. Eine Verkehrsanwältin widerspricht - und rät betroffenen Autofahrern, sich zu wehren.

Interview von Thomas Harloff

Es erscheint einfach und logisch: Wo geblitzt wird, muss ein Tempolimit herrschen. Dass ein Tempolimit herrscht, muss Auto-, Motorrad- und Lastwagenfahrern mit Schildern mitgeteilt werden. Genau daran hakte es offenbar auf der Autobahn 3 rund um das Dreieck Rath/Heumar am östlichen Stadtrand von Köln. Eine stationäre Anlage blitzte hier fast ein Jahr lang insgesamt 470 000 Fahrer und brachte der Stadt Köln etwa 13 Millionen Euro Bußgeld ein. Was jedoch fehlte, waren die entsprechenden Verkehrsschilder. Das räumte die Stadt Köln vor wenigen Tagen ein. Dennoch dürften die meisten betroffenen Fahrer - Stand jetzt - ihr Geld nicht wiedersehen. Die Stadt will zwar Gnade walten lassen, doch die Bezirksregierung hat eine andere Rechtsauffassung.

Was da genau los ist und wie sich betroffene Autofahrer dennoch wehren können, erklärt Ulrike Dronkovic, die in Köln ansässig und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist.

Warum wurde dort denn überhaupt fälschlicherweise geblitzt?

Ulrike Dronkovic: Ich kenne die Messstelle. Das Problem ist der dortige Schilderwald. Es gab eine Baustelle auf der A3, in deren Bereich die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert war. Als die Baustelle endete, standen auf den weiterführenden Spuren keine Schilder mehr. Dafür kam erst die Messstelle, wo geblitzt wurde, und dann eine elektronische Verkehrsbeeinflussungsanlage (umgangssprachlich "Schilderbrücke", d. Red.), die meistens ein 60-km/h-Tempolimit angezeigt hat. Weitere 250 Meter später gab es dann eine bodenfeste 100-km/h-Beschilderung. Und um die Verwirrung perfekt zu machen, führten rechts zwei Spuren auf die A4 - mit Bodenschildern, die 60 km/h angezeigt haben. Das ist also ein schön buntes Kuddelmuddel von Schildern.

Aber eigentlich soll die Geschwindigkeit doch auf 80 km/h beschränkt, aber schon ab Tempo 60 geblitzt worden sein?

Das habe ich auch gelesen. Die Bezirksregierung sagt, dass da eigentlich 80 km/h erlaubt waren. Zur Begründung wird ausgeführt, dass vor der Baustelle die Geschwindigkeit auf 80 km/h reduziert sei und dies nach der Baustelle wieder aufleben würde. Das lässt sich juristisch jedoch nicht halten. Denn sobald die Baustelle endet, endet automatisch auch deren Tempolimit.

So steht es in den Verkehrsregeln.

Richtig. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass mit Ende der Baustelle gar keine Beschränkung mehr herrscht, wenn dort keine Schilder mehr stehen. Das geht ja auch gar nicht anders, denn sonst müsste man von Autofahrern verlangen, sich jedes Tempolimit ganz genau einzuprägen, um es später wieder abrufen zu können. Hinzu kommt, dass zwischen den 60er-Schildern noch eine Anschlussstelle existierte. Wer dort auf die A3 auffuhr, sah die Schilder überhaupt nicht!

Die Kölner Bezirksregierung will die Bußgelder nicht zurückzahlen. Worauf beruft sie sich dabei?

Sie sagt, dass die Verfahren bereits rechtlich abgeschlossen wurden. Das stimmt auch - jedenfalls bei denen, die weniger als 250 Euro zahlen mussten und nicht von einem Fahrverbot betroffen sind. Denn die Bußgelder wurden bereits bezahlt und die Tatsachen haben sich im Laufe der ganzen Zeit, in der geblitzt wurde, nicht geändert. Es gibt also nahezu keinen Grund, das Verfahren wieder aufzunehmen, jedenfalls sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sehr begrenzt. Deshalb sagt die Bezirksregierung, dass betroffene Autofahrer ein Gnadengesuch beantragen müssen.

Ist das denn richtig aus Ihrer Sicht? Das Bußgeld wurde ja auf völlig falschen Grundlagen erhoben.

Verwaltungsgerichtlich ist das schwierig. Man müsste beweisen, dass der Bußgeldbescheid spätestens ab dem Zeitpunkt nichtig ist, ab dem die Behörde Kenntnis hatte, dass dort keine Beschilderung vorhanden ist. Als der Erste sagte: 'Moment, das passt doch nicht! Hier ist überhaupt keine Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Baustelle vorhanden, ihr dürft hier nicht bei 60 km/h messen!', hätte die Behörde das überprüfen müssen. Stattdessen hat sie einfach weitergemacht.

Es gab also Hinweise, dass mit der Messanlage etwas nicht stimmt, und trotzdem wurde monatelang weitergeblitzt?

Ich weiß, dass es irgendwann beim Amtsgericht Köln durchgesickert war, dass es Probleme mit der Messstelle gibt. Zu mir ist das im September oder Oktober letzten Jahres vorgedrungen, eher früher. Für mich war seither klar, dass da irgendetwas nicht stimmt. Trotzdem ist bis Januar weitergeblitzt worden.

"Die Chancen, das Geld wiederzubekommen, stehen nicht schlecht"

Was können betroffene Autofahrer jetzt tun?

Zum Verkehrsanwalt gehen und beantragen, dass man gnadenweise sein Geld zurückbekommt. Dann heißt es abwarten. Ich bearbeite bereits einen Fall, in dem es nicht nur um das Bußgeld, sondern auch um Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot geht. Ich berufe mich dabei auf die Nichtigkeit. Zumindest bei den jüngeren Bußgeldbescheiden müsste das Problem bei den Behörden ja bekannt gewesen sein. Spätestens, nachdem die erste Akte mit einem Einstellungsverfahren in Rücklauf geraten ist, hätten die Behörden nachschauen müssen.

Wie schätzen Sie die Aussichten für die Autofahrer ein, die ihr Geld zurückbekommen wollen?

Aus meiner Sicht stehen die Chancen nicht schlecht. Ich denke, dass der Einzelfall positiv ausgehen wird. Ich kenne die Beschilderung und gehe deshalb davon aus, dass sich die Bußgeldverfahren nicht halten lassen. Es ist auch deshalb besonders kritisch, weil es nicht nur um Geld, sondern auch um sehr viele Fahrverbote geht. Es wurde schon ab 60 km/h geblitzt und viele Autofahrer waren mindestens 41 km/h zu schnell. Ich denke, dass allein aufgrund der Masse der Verfahren ein großer Druck auf die Behörden entstehen wird.

Können Sie eine zeitliche Prognose geben, wie lange sich das jetzt hinziehen wird?

Ich weiß aus drei Verfahren, dass sich die Probleme mit dieser Messstelle inzwischen unter den Richtern herumgesprochen haben. Nachdem das jetzt durch die Presse geht, gehe ich davon aus, dass es nicht allzu lange dauern wird, bis sich jeder einzelne Richter positioniert. Deshalb sollten wir im Amtsgericht Köln in zwei bis drei Monaten mit dem Thema durch sein.

Wieso sind mit der Stadt Köln und der Bezirksregierung eigentlich zwei Behörden zuständig?

Die scheinen gegeneinander - jedenfalls nicht miteinander - zu arbeiten. Die Bußgeldstelle der Stadt Köln hat erkannt, dass da Fehler passiert sind, und gesagt, dass man die jetzt geradebiegen möchte. Die Bezirksregierung hat aber die Fachaufsicht. Sie ist also die übergeordnete Behörde, dürfte deshalb ein Weisungsrecht haben. Und sie hat wohl der Stadt Köln den Riegel vorgeschoben, die Gelder aus den Verfahren einfach so auszuzahlen. Inwiefern das juristisch gedeckt ist, dürfte jetzt überprüft werden.

Blitzer aktivieren, ohne das entsprechende Schild aufzustellen: Kommt das öfter vor?

Innerhalb von zwei bis drei Jahren ist das die dritte Messstelle, die ein Geschmäckle hat. Es gab schon mobile Messstellen, wo eigentlich nur stationäre aufgestellt werden durften - und die dann im Verfahren als solche deklariert wurden. Es gab auch eine Blitzer-Säule auf der Fleher Brücke, wo man - offiziell aus Lärmschutzgründen - die 80-km/h-Beschränkung beibehalten hat, obwohl die Baustelle längst weg war und eigentlich 120 km/h angezeigt waren. Die Beschränkung wurde durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts als nicht angemessen ausgeurteilt. Trotzdem hat man noch zwei Monate weitergeblitzt und erst dann die 80 zu 120 gemacht. Das hatte für mich System.

Was macht das mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Autofahrer? Müssen die Kölner Behörden nicht alle Hebel in Bewegung setzen, um das nicht vollends zu erschüttern?

Auf jeden Fall! Es widerstrebt einfach meinem Rechtsempfinden, wie das gehandhabt wurde.

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