Wer komplett vom Kauf eines Autos zurücktritt, muss für die zwischenzeitliche Nutzung eine Entschädigung entrichten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Wer sein Auto wegen eines Defekts an den Händler zurückgibt, muss für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Autos beim Händler: Wer komplett vom Kauf zurücktritt, muss eine Entschädigung entrichten. (© Foto: AP)
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Nach einem Urteil vom Mittwoch steht dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu, wenn der Käufer den Vertrag wegen eines Mangels rückgängig macht und damit den Kaufpreis zurückbekommt. Anders als beim Umtausch defekter Geräte - bei denen der Käufer nach einem Urteil vom vergangenen Jahr nichts für den zeitweiligen Gebrauch zahlen muss - trifft den Verbraucher laut dem Urteil des BGH bei der vollständigen Rückabwicklung des Geschäfts eine Ausgleichspflicht (Aktenzeichen VIII ZR 243/08).
Damit wiesen die obersten Zivilrichter die Klage einer Autofahrerin ab, die im Mai 2005 für insgesamt 4100 Euro einen gebrauchten BMW 316 i mit 174.500 Kilometern auf dem Tacho gekauft hatte. Als sich herausstellte, dass es sich um einen Unfallwagen handelte, der zudem mit nicht zugelassenen Teilen ausgestattet war, erklärte die Käuferin ihren Rücktritt von dem Kauf. Für die inzwischen gefahrenen 36.000 Kilometer stellte der Händler seinerseits fast 3000 Euro an "Gebrauchsvorteilen" in Rechnung.
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Das haben Sie richtig verstanden. Rücktritt und Rückabwicklung sind juristisch etwas anderes als das Festhalten am Vertrag mit Neulieferung.
... frage ich mich jetzt, ob die Frau nicht einen Fehler gemacht hat, als sie die komplette Rückabwicklung des Kaufs verlangt hat: Sie hätte einen Umtausch verlangen sollen, dann hätte sie nach Regeln des "Warenumtauschs" für ihre BMW-Gurke eine andere Gurke bekommen -- oder habe ich was falsch verstanden?