Zerbrochene Scheiben, Kratzer, Schmauchspuren: Nicht immer kommt die Versicherung für Schäden auf, die an Autos durch Raketen oder Böller entstehen.

Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) zahlt bei "Brand- und Explosionsschäden" grundsätzlich die Teilkasko-Versicherung. Dies gilt aber nur, wenn der Täter unbekannt ist. Autohalter sollten den Schaden in jedem Fall vor dem Gang zur Versicherung bei der Polizei anzeigen. Ist der Täter dagegen bekannt oder hat sich sogar reumütig gemeldet, muss er für die Schäden aufkommen.

Feuerwerkskörper richten in der Silvesternacht an Autos nicht selten Schaden an. (© Foto: AP)

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Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt habe das Unglück nicht. Wer keine Kaskoversicherung hat, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und ein Uhr morgens im Auge behalten, rät der AvD.

"Abseits der Straße parken"

Der Verband empfiehlt Autohaltern, nicht dort zu parken, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern hantiert wird. Ideal sei die eigene Garage oder ein anderer Unterstand. Wer den nicht hat, sollte sich seinen Parkplatz abseits der Straße oder im Hof suchen. Dort ist das Auto nicht nur vor verirrten Silvester-Raketen sicher, sondern auch vor angetrunkenen Zeitgenossen, die in Silvesterlaune gerne mal eine Antenne knicken oder einen Rückspiegel abreißen.

Saubere Autos mit gewachstem Lack sind gegen Feuerwerk besser gefeit: Feuerwerkskörper gleiten laut AvD leichter ab und Schmauchspuren können eventuell mit Lackreiniger entfernt werden.

Cabriofahrer müssen zu Silvester besonders aufpassen. Bei ihnen zahlt die Teilkasko-Versicherung zwar auch die durch eine Explosion hervorgerufenen Schäden. Eine Beschädigung des Cabriodaches durch glimmende Raketenreste deckt sie laut AvD hingegen nicht ab.

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(AFP/AP)