Von Von Thomas C. Münster

Wer in den Ferien mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher gut informieren. Sonst machen fremde Sprache und unbekannte Verkehrsregeln schon einen kleinen Blechschaden zum großen Problem.

Muss ich mich nach einem Auslandsunfall sofort am Urlaubsort um meine Ersatzansprüche kümmern oder kann ich damit warten, bis ich zu Hause bin?

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Das geht bequem von Deutschland aus, wenn das andere Auto in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein versichert ist. Dann hat die Versicherung in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten, mit dem der Schaden auf Deutsch reguliert werden kann (siehe Link). Hat er den Schaden nach drei Monaten weder reguliert noch mit schriftlicher Begründung abgelehnt, reguliert die Verkehrsopferhilfe den Fall.

Lehnt allerdings der Beauftragte die Regulierung ab, bleibt nur die Klage im Ausland. Ebenso, wenn die Versicherung außerhalb der EU sitzt und deshalb keinen Regulierungsbeauftragten hat. In jedem Fall hat Chancen auf Schadensersatz nur, wer Unfallhergang und Ansprüche belegen kann. Dafür muss er schon am Unfallort sorgen.

Was muss ich am Unfallort beachten?

Auf jeden Fall ist die Warnweste anzuziehen, sonst droht in einigen Ländern Bußgeld.

Soll ich die Polizei rufen?

Teilweise - etwa in Polen, Rumänien - ist es bei jedem Unfall Vorschrift, teilweise - wie in der Slowakei oder Tschechien - ist das nur bei Personen- und großen Sachschäden nötig. Sonst gilt die ADAC-Faustregel: Polizei einschalten:

- bei allen Personenschäden,

- wenn es bei hohem Sachschaden keine Einigung mit dem Unfallgegner gibt oder dieser sich unerlaubt entfernt oder keine Versicherung nachweisen kann.

Von der Polizei sollte man eine Bestätigung erbitten. Wichtig: In vielen Ländern protokolliert die Polizei Kleinunfälle nicht. Immer selbst Beweise sichern, trotz Polizei: Kennzeichen, Namen von Fahrer und Beifahrer, Versicherung mit Nummer, die etwa durch Ausweis oder Grüne Karte belegt sind. Unfallskizze mit Fahrzeugschäden erstellen, Verkehrsregelung notieren, Bremsspuren sichten, Glassplitter sammeln. Am besten sind Fotos von Unfallstelle und Schäden aus mehreren Perspektiven aufzunehmen.

Auch im Ausland soll man kein Schuldanerkenntnis abgeben, sondern nur den Sachverhalt bestätigen, sonst droht Ärger mit der eigenen Haftpflicht. Die ist zuständig für die Verteidigung gegen Forderungen des Unfallgegners.

Hilft der Europäische Unfallbericht?

Der gehört in jedes Handschuhfach. Das Formular fragt alle für die Regulierung relevanten Fakten ab und ist eine solide Basis für die Schadensregulierung, wenn die Unfallbeteiligten es gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Das wird durch den europaweit identischen Aufbau erleichtert.

Wer den Bericht auf Deutsch hat, weiß, was an den entsprechenden Stellen in einem fremdsprachigen Formular gefragt wird und kann es bedenkenlos ausfüllen. Hat der Unfallgegner keinen Unfallbericht, hilft ein Bericht mit Erläuterungen in seiner Sprache.

Übrigens: Können sich die Beteiligten über einzelne Punkte nicht einigen, sollte das unter ¸¸Bemerkungen" festgehalten werden - vor der Unterschrift.

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