Automatisierter Verkehr:Hersteller haften für ihre Fahrer

Autonomes Fahren bei BMW

Autonomes Fahren ist technisch bald möglich. Doch es gibt noch viele juristische Fragen zu klären.

(Foto: BMW Group)
  • Autonomes Fahren gewinnt immer stärker an Bedeutung. Dass der digital gesteuerte Verkehr gänzlich unfallfrei funktioniert, ist jedoch undenkbar.
  • Jurist Lennart Lutz geht davon aus, dass Strafvorschriften für Autofahrer an Bedeutung verlieren werden.
  • Kompliziert wird es bei Haftungs- und Schadensersatzfragen. Hier ist davon auszugehen, dass sich das Verhältnis vom Prinzip der "Halterhaftung" hin zu Lasten der Autofirmen verschiebt.
  • Im Falle eines Unfalls wird der Fahrer nicht zwangsläufig ein zuverlässiger Zeuge sein. Unfalldatenspeicher könnten das abfedern - doch was ist mit dem Datenschutz?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wenn die selbstfahrenden Autos die Welt der Science Fiction verlassen und Alexander Dobrindts Teststrecke erreicht haben, werden nicht nur Juristen sich fragen: Wer haftet eigentlich, wenn der Autofahrer gar nicht mehr selbst steuert, sondern in voller Fahrt E-Mails liest oder Fingernägel feilt? Klar, der Automat hinter den Armaturen wird hoffentlich weniger Fehler machen als der Mensch davor. Unfälle werden seltener, und Raser und Rotlichtsünder müssten wohl erst einmal die Technik überlisten, um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hinzubekommen. Trotzdem: Dass der digital gesteuerte Verkehr gänzlich unfallfrei verläuft, ist - wie der tägliche Umgang mit welcher Software auch immer lehrt - undenkbar.

Dass der fremdgesteuerte Wagen zu schnell fährt, wäre etwa dann vorstellbar, wenn zwar das Tempolimit bei 100 Stundenkilometern liegt, die aktuelle Situation aber eine geringere Geschwindigkeit erfordert. Der unfreiwillige Raser wäre aber mit dem geltenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kaum zu greifen - dort ist mindestens fahrlässiges Verhalten erforderlich. Auch wenn der fahrende Vollautomat - farbenblind geworden - die rote Ampel missachtet, wüsste man nicht so recht, wer nun eigentlich das Bußgeld zahlen und die Punkte bekommen soll. Die Strafvorschriften dürften an Bedeutung verlieren, schreibt der Würzburger Jungwissenschaftler Lennart Lutz in einem Aufsatz für die Neue Juristische Wochenschrift.

Hauptunfallursache: menschliches Versagen

Kompliziert wird es auch beim Schadensersatz. Bisher wird die Abwicklung von Unfällen von der sogenannten Halterhaftung dominiert: Der Fahrzeughalter - genauer gesagt: seine Versicherung - haftet grundsätzlich für Schäden, die sein Auto im Straßenverkehr angerichtet hat, unabhängig vom Verschulden. Im Einzelfall wird dann austariert, wer welchen Anteil am Unfall hatte. Zwar kann auch der Kfz-Hersteller für Unfälle in Anspruch genommen werden, die auf technische Fehler zurückgehen - aber das betrifft nur etwa ein Prozent der Unfälle. Rund 90 Prozent gehen auf menschliches Versagen zurück.

Sobald der Fahrer die Verantwortung an den Computer abgibt, könnte sich dieses Verhältnis massiv zu Lasten der Autofirmen verschieben. "Wird das Fahrzeug von einer automatisierten Steuerung gefahren, stellt sich prinzipiell bei jedem Unfall die Frage, ob dieser durch einen vom Hersteller zu verantwortenden Produktfehler verursacht wurde", erwartet Jurist Lutz.

Übernimmt die Maschine das Steuer, dürften also Verkehrsunfälle häufig Haftungsklagen gegen den Hersteller nach sich ziehen - mit nicht unerheblichen Beweisschwierigkeiten. Der "Fahrer", der in Wahrheit anderen Dingen nachgegangen sein wird, dürfte noch viel weniger als bisher dazu in der Lage sein, den genauen Unfallhergang zu schildern. Ein Problem, für das in digitalen Zeiten natürlich schon eine Lösung bereitsteht: der Unfalldatenspeicher. Der zeichnet das Geschehen viel exakter auf, als es ein erinnerungsschwacher Zeuge je schildern könnte. Ein Segen für die Verkehrsrichter - nur für die Datenschützer ist das vermutlich ein Schreckensszenario.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: