Autokauf:Was sollte im Kaufvertrag stehen?

Die Verhandlungen sind gelaufen, nur eine Unterschrift trennt den Käufer noch vom Traumauto. Vor der Unterzeichnung sollten Sie sich überzeugen, dass alle wichtigen Angaben im Vertrag enthalten sind.

Von Florian Maier

Beim Kauf eines Neuwagens kommen in der Regel standardisierte Verträge zum Einsatz. Diese beruhen auf den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, dem Verband der Automobilindustrie und dem Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen gemeinschaftlich entwickelt wurden. Die NWVB enthalten grundsätzliche Regelungen zu Zahlungs- und Lieferfristen, Eigentumsvorbehalt und Sachmängelhaftung (mehr zur Mängelhaftung lesen Sie in diesem Ratgeber-Text).

Doch die NWVB sind für Händler nicht verpflichtend. Falls Zweifel bestehen, ob der Vertrag auf dieser Grundlage zustandekommt, hilft nur die Nachfrage beim Verkäufer. Die gesetzliche Gewährleistung oder Sachmängelhaftung können gewerbliche Händler keinesfalls ausschließen.

Einem Kaufvertrag sollten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers beiliegen. Lesen Sie diese aufmerksam durch und lassen Sie sich vom Verkäufer bei Unklarheiten informieren. AGB-Klauseln, die im Widerspruch zu geltendem Recht stehen und den Käufer unangemessen benachteiligen (wie die genannte Gewährleistung), sind in der Regel unwirksam. Der Vertrag sollte in zweifacher Ausführung vorliegen - ein Exemplar für den Käufer, eines für den Verkäufer.

Angaben zum Fahrzeug

Folgende Angaben zum Fahrzeug sollten im Vertrag enthalten sein:

  • Marke und exakte Modellbezeichnung
  • Fahrzeug-Ident-Nummer oder Fahrgestellnummer
  • Angaben zu Motor, Hubraum und Leistung
  • Bei Tageszulassungen, Vorführwagen oder Importen: Datum der ersten Zulassung beziehungswiese Auslieferung sowie Kilometerstand
  • serienmäßige Ausstattung
  • Sonderausstattung
  • sämtliche zusätzliche Kostenpositionen wie Überführung, Zulassung etc.
  • Gesamtpreis
  • Liefertermin
  • Angaben zur Herstellergarantie

Mündliche Absprachen, zum Beispiel über Sonder-Zubehör, müssen zusätzlich schriftlich dokumentiert werden. Im Zweifelsfall muss der Käufer den Nachweis über die Absprachen erbringen (mehr zum Verkaufsgespräch lesen Sie in diesem Ratgeber-Text). Wer sein altes Fahrzeug beim Händler in Zahlung gibt, kann den anzurechnenden Wert als Anzahlung in den Kaufvertrag aufnehmen. Alternativ wird über die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs ein separater Vertrag abgeschlossen.

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