Die Rechte der Verbraucher sind bereits gestärkt worden - durch eine Verschärfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das neue Auto hat nach wenigen Wochen einen Motorschaden. Das passiert selten, aber es passiert. Noch vor einigen Jahren wäre der Käufer in so einem Fall der Dumme gewesen. Denn der Händler hätte die Gewährleistung für jegliche Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen können. "Die Situation für den Verbraucher war katastrophal", sagt Ulrich May, Rechtsexperte beim ADAC.
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Dies hat sich mit der Schuldrechtsreform, die 2002 in Kraft getreten ist, deutlich geändert. Damit wurden spezielle Verbraucherschutzgesetze in das Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen. Die gravierendste Neuerung bezieht sich auf die Gewährleistung. Die Schuldrechtsreform sieht vor, dass der Händler zwei Jahre lang für Mängel haften muss. Er kann diese Frist zwar auf ein Jahr verkürzen; der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2006 jedoch entschieden, dass dies nur in sehr seltenen Fällen zulässig ist. Viele Verkürzungen waren mit diesem Urteil für unwirksam erklärt worden. Ein Privatverkäufer darf die Gewährleistung jedoch immer noch ausschließen.
Ein Privatverkäufer darf die Gewährleistung ausschließen.
Genau hierin liegt ein weiteres Problem: Denn es ist schwer zu beweisen, wenn ein Händler einen Strohmann als Verkäufer einschaltet. Zwar ist dies im sogenannten Umgehungsverbot untersagt, doch was in diesem Fall genau als Umgehung zu werten ist, beschäftigt noch die Gerichte.
Daher hat die Europäische Kommission unter anderem zu dieser Frage ein aktuelles Grünbuch vorgelegt. Hier soll geklärt werden, ob ein Vermittler nicht in jedem Fall haften muss. Zudem versuchen Händler immer wieder, die Gewährleistung dadurch unzulässig zu umgehen, indem sie das Auto im Kleingedruckten etwa als Bastlerfahrzeug deklarieren, auch wenn es gar keines ist. Hat der Käufer dies übersehen, hat er keine Handhabe. "Ein Problem ist, dass die Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig nicht lesen", sagt der ADAC-Experte May.
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