Auto-Reparatur:Böses Erwachen nach dem Werkstattbesuch

Wer keinen genauen Auftrag erteilt, handelt äußerst leichtsinning - und darf sich über eine gepfefferte Rechnung nicht beschweren.

Autofahrer sollten ihrer Werkstatt immer einen genauen Reparatur- und Wartungsauftrag erteilen. Den Wagen einfach mit den Worten abzuliefern, "macht ihn mal TÜV-fertig", sei äußerst leichtsinnig, warnt Sven Janssen vom Automobilclub von Deutschland (AvD).

Dadurch erhalte die Werkstatt einen "Freibrief", am Fahrzeug für das Bestehen der Hauptuntersuchung alle möglichen Dinge in Stand zu setzen - auch diejenigen, bei denen das vielleicht gar nicht erforderlich ist.

Das Ergebnis sei dann eine gepfefferte Rechnung, gegen die Autofahrer nichts unternehmen können. Um das auszuschließen, sollte das Auto immer im Beisein des Werkstattmeisters übergeben werden. Dabei sind laut Janssen alle zu erledigenden Arbeiten zu besprechen.

Rücksprache mit dem Kunden

Der Reparaturauftrag sollte anschließend schriftlich festgehalten und unterschrieben werden. Außerdem empfiehlt Janssen zu vereinbaren, dass bei unvorhergesehenen Reparaturen immer erst Rücksprache mit dem Kunden gehalten wird. Ob man die Hauptuntersuchung in der Werkstatt vornehmen lässt oder den Wagen selbst bei einer Prüforganisation vorstellt, dürfte dem AvD-Sprecher zufolge dagegen keinen Unterschied machen.

Die Prüfgebühren seien dieselben. Die Begutachtung des Fahrzeugs in der Werkstatt habe allerdings praktische Vorteile: Autofahrer geben den Wagen morgens ab und holen ihn fertig abends wieder. Bei vielen Niederlassungen der Prüforganisationen müssten sie sich in die Schlange stellen, da diese keine festen Termine vereinbaren.

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