Auslandsreisen:Adressen und Nummern

Einige Unterlagen sollten Autofahrer im Ausland immer bei sich haben.

Dazu gehören u. a.:

- Telefonnummern der Versicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz, Schutzbrief), deutsche Konsulate (unter: www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/adressen/index_html)

- Europäischer Unfallbericht mit Erläuterungen in Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch unter www.zentralruf.de, siehe Informationsmaterial

- Die Warnweste ist Pflicht in Finnland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, Spanien.

- Länderinfos für ADAC-Mitglieder unter www.adac.de, siehe Recht & Rat und dann Unfallabwicklung. Sonst bei Konsulat des Reiselandes, Haftpflicht oder Rechtsschutz versuchen.

- Anwälte im Ausland mit Deutschkenntnissen nennen Rechtsschutz und deutsche Konsulate im Reiseland.

- Grüne Karte von der Haftpflicht ist Pflicht etwa in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Jugoslawien, Marokko, Mazedonien, Rumänien, Türkei, Ukraine.

- Regulierungsbeauftragte der ausländischen Haftpflicht nennt Zentralruf der Autoversicherer, Tel. 0180 / 25026, Fax 040 / 33 96 54 01, www.zentralruf.de, siehe Mailanfrage (mit Formular).

- Verkehrsopferhilfe Telefon 040 / 32 107 4238, Fax 040 / 30 18 0 70 70. Unter www.verkehrsopferhilfe.de , siehe praktische Tipps, Meldeformular. tcm

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