Um den Idiotentest zu umgehen, holt sich mancher Führerscheinlose eine neue Fahrberechtigung in Polen: Doch der Auslandsführerschein hat seine Tücken.
Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Autofahren, wenn sie am Ausstellungstag der Fahrerlaubnis nicht auch in diesem Land ihren Wohnsitz hatten. Das bekräftigte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ist in dem ausländischen Führerschein der dortige Wohnsitz eingetragen, müssen danach die Behörden den Wohnsitz aber genau prüfen.
Ein Auslandsführerschein ist auf deutschen Straßen nur dann gültig, wenn der Besitzer seinen Wohnsitz zum Ausstellungszeitpunkt in dem betreffenden Land hatte. (© Foto: dpa)
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Statt Idiotentest, neuer Führerschein aus Polen
Nach europäischem Recht müssen die EU-Staaten Führerscheine aus anderen EU-Ländern ohne jede Formalität anerkennen, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hatte.
In den beiden Streitfällen hatten Autofahrer aus dem Landkreis Viersen in Nordrhein-Westfalen ihren Führerschein wegen verschiedener Verkehrsverstöße verloren. Der für eine Neuausstellung in Deutschland erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung, gemeinhin Idiotentest genannt, unterzogen sie sich nicht. Stattdessen erwarben sie neue Führerscheine in Polen, das Land war auch als Wohnsitz eingetragen. Die Behörden stellten allerdings fest, dass beide Führerscheintouristen in Deutschland gemeldet waren und erkannten die polnischen Führerscheine ohne Idiotentest nicht an.
Die Instanzgerichte gaben dem Landkreis Viersen recht. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Urteile nun auf und gab die Klagen zur weiteren Prüfung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurück. Als Nachweis für einen deutschen Wohnsitz reiche nach europäischem Recht die deutsche Meldeauskunft nicht aus. Es sei vielmehr zu klären, ob die polnischen Meldebehörden den dortigen Wohnsitz bestätigen.
Bereits 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht deutsche Autofahrer mit tschechischen Führerscheinen abgewiesen. Damals war in den Papieren allerdings der jeweilige deutsche Wohnsitz eingetragen.
Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in Flensburg muss sich ein Deutscher mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben, damit die deutschen Behörden einen dortigen Führerschein anerkennen. Im Jahr 2007 wurden dem KBA 3213 Führerscheine gemeldet, die unter Verstoß gegen dieses "Wohnsitzprinzip" erworden worden, überwiegend aus Tschechien.
"Die Dunkelziffer dürfte jedoch weit höher liegen als die im vergangenen Jahr im Rahmen von Verkehrskontrollen aufgedeckten Fälle", heißt es im KBA-Jahresbericht 2007.
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(AFP/jobr/odg)
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Erst erscheint der Beitrag eine halbe Stunde gar nicht, verfaßt man ihn nochmal ist er plötzlich da... ???
Wenn man schon über das Thema einen Beitrag verfaßt, sollte man die Dinge auch bitte beim korrekten Namen nennen. Die Maßnahme, über deren Sinn und Unsinn man sicher trefflich streiten kann, heißt nicht Idiötentest, sondern medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Und es wird dort auch nicht eine etwaige Idiötie, sondern die Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen überprüft.
(Verwendung des Begriffs Idiötie wegen Spamfilter, ist schon interessant, daß ein im Beitrag verwendeter Begriff in der Kommentarfunktion angemahnt wird... Programmierer Note sechs, setzen)
Wenn man schon über das Thema einen Beitrag verfaßt, sollte man die Dinge auch bitte beim korrekten Namen nennen. Die Maßnahme, über deren Sinn und Unsinn man sicher trefflich streiten kann, heißt nicht Idi#tentest, sondern medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Und es wird dort auch nicht eine etwaige Idi#tie, sondern die Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen überprüft.
(# wegen Spamfilter)
die Gründe liegen doch nur an der MPU. Die MPU ist nichts anderes als eine Zweitstrafe der Führerscheinstelle, die in diesen Sachen mehr Macht hat als der Strafrichter.
Es geht doch nach ein bis zwei Jahren Führerscheinentzug nicht um die psychologische Beurteilung ob jemand wieder am Strassenverkehr teilnehmen kann. Das kann er sowieso, wenn er die MPU und deren Auflagen mit viel Geld hinter sich gebracht hat.
Also Suff hin oder her, ich kenne keinen der wegen eines alkoholischen Führerscheinentzuges nicht wieder seine Fahrerlaubnis bekommen hätte. Das ist alles eine Frage der Hürden der Fühererscheinstelle, die eben nur mit Geld zu überwinden sind.
Und abgesehen davon, ich kenne viele Alkoholiker die zwar noch nicht den Fühererschein abgegeben hatten, aber spsychologischer in dieser Hinsicht viel schlimmer zu beurteilen wären als einer der in wider erlangen möchte.
Die MPU gehört abgeschafft, weil sie nicht für Gleichbehandlung sorgt, sondern Unrecht schürt.
Die Entscheidung des Gerichts geht so in Ordnung.
Aber die Rechtsprechung müsste noch weitergehen, sollte/n
sich ausländische/r Führerschein/e im Besitz befinden, so
wären auch der/diese mit in den Fahrerlaubnisentzug mit einzubeziehen.
Es ist zu bedenken, das derjenige nicht mehr die charakterliche Eigenschaft besitzt, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr
zu führen. Das gilt in Deutschland sowie in den Staaten wo dieser
Führerschein ausgestellt wurde. Oder soll zugelassen, toleriert werden, dass weiter unter Suff etc. er sich und andere gefährdet ??
Paging