In Hamburg müssen Polizeibeamte oft stundenlang auf die richterliche Genehmigung einer Blutprobe warten - und die Zahl der Alkoholkontrollen sinkt.
Eine absurde Situation: Eine Polizeistreife stoppt ein Auto, der Fahrer riecht nach Alkohol, die Beamten lassen ihn pusten. Und weil der Mann weit über der Promillegrenze liegt, will ihn die Streife zur Blutprobe mit auf die Wache nehmen. Der Erwischte stimmt dem nicht zu, da die Beamten einen richterlichen Beschluss brauchen. Das aber dauert ein oder zwei Stunden, nachts können es auch vier oder fünf Stunden werden. Und so lange dürfen sich die Polizisten mit ihrem Verdächtigen nicht vom Tatort entfernen. Wie gesagt: absurd.
Heiße Luft: Selbst dann, wenn der Alkomat Alarm schlägt, dürfen die Hamburger Polizisten nichts ohne Richter unternehmen. (© Foto: M. Stolt)
Anzeige
In Hamburg ist das seit ein paar Wochen Realität. Dort hat die Polizei seit November die Weisung, sich streng an den in Paragraph 81 a der Strafprozessordnung vorgeschriebenen "Richtervorbehalt" zu halten - das bedeutet, dass nur ein Richter eine Blutentnahme anordnen darf. Diese Genehmigung aber kann in Hamburg nicht mehr nachträglich eingeholt werden, wie es bislang Praxis war.
Eine Reihe neuer Urteile, beginnend mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, haben die Polizei vorsichtig werden lassen. Die Hamburger Innenbehörde hat deshalb entschieden, betrunkene Fahrer nicht mehr mit auf die Wache zu nehmen, um dort auf die richterliche Entscheidung zu warten. Denn: Schon der Weg zum Revier gehört juristisch gesehen zur Blutentnahme.
Der Stadtstaat Hamburg ist das erste Bundesland, das den Paragraphen 81 a so radikal in die Praxis umsetzt. Und weil die Polizei Ländersache ist, agieren die Bundesländer unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen und in Bayern beispielsweise gilt noch die alte Praxis - hier wartet kein Beamter mit einem Alkoholisierten am Straßenrand.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
- Gyrokopter Der fliegende Drehspieß 09.11.2009
- Verkehrsüberwachung Der Blitz schlägt ein 19.10.2009
- Die Polizei und ihre Unfälle Dein Freund und Rowdy 29.05.2009
- Mutmaßliche Polizeigewalt nach Derby Ein Videobeweis verschwindet 13.05.2010
- Säugling stirbt in Klinik Zu Tode geschüttelt 10.05.2010
- Verwechslung bei Filmdreh in den USA Hände hoch und Action! 06.05.2010
- Ungebetener Partygast in Riad "Besonders große Frau" 04.05.2010
Gentechnik in Lebensmitteln
Das skandalöse daran ist nicht, dass die Polizisten sich an die Gesetze halten sollen, oder dass die Richter nicht in der Lage sind, einen 24 stunden Dienst einzurichten.
Das skandalöse ist, dass unsere Politiker miliarden für Banken-Bailout, Autosubvention, Hotelsubvention,... locker machen, aber für die Grundfesten unseres Staates wie z.B. die Justiz keinen müden Euro locker machen und immer mehr Einspaarungen verlangen.
Da ist ein gezieltes, langames zu Tode Strangulieren von Demokratie und Rechtstaat, zwei Prinzipien, die einem Machthabenden schon per Definition ein Dorn im Auge sind.
der Beamte macht sich schlimmstenfalls der Strafvereitelung im Amt schuldig.
-----------
Hui - wer hat denn so was subsumiert?
Ist das wirklich zu viel verlangt eine Art Justitzdauerdienst einzuführen. Kann nicht pro Bundesland 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag ein Richter in Telefonbereitschaft ist? Und was ist mit den gerichtsverwertbaren Athemalkoholmessgeräten?
Aber wahrscheinlich haben meine Vorposter wirklich recht, und unseren Politikern ist der Rechtsstaat heutzutage einfach keinen Cent mehr wert.
Mich wundert übrigens auch der Kommentar bezüglich der "Strafvereitelung im Amt". Seit wann ist das "Strafvereitelung im Amt", wenn ein Beweismittel nicht mit rechtsstaatlichen Methoden erbracht werden darf.
Schaffen wir einfach die ordentlichen Gerichte ab, lassen die Polizisten einfach selbst entscheiden, was die für richtig halten. Der Rechtstaat wird eh überschätzt. Wozu noch solche urtümlichen Sachen wie Gewaltentrennung? Alles Blödsinn!
Naja, Union halt. Dass die nicht so viel von Demokratie halten, dürfte inzwischen klar sein.
Eigentlich wäre es viel einfacher, rechtlich einwandfrei und insgesamt vorteilhafter, einfach mehr Richter einzustellen. Aber die Union lässt ja ungern die Möglichkeit aus, den Rechtstaat abzubauen...
"Dort hat die Polizei seit November die Weisung, sich streng an den in Paragraph 81 a der Strafprozessordnung vorgeschriebenen "Richtervorbehalt" zu halten.."
Die Polizei soll sich also allen Ernstes an Gesetzte halten.
Klar, dass so eine effektive Strrraaafverfolgung unmöglich ist und öffentliche Sicherheit und Orrrdnung nicht aufrecht erhalten werden können
;)