Ab in die Schrottpresse:Wie funktioniert die Abwrackprämie?

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Von kommendem Dienstag an können Autokäufer die einmalige Zulage beantragen. Die acht wichtigsten Fragen und Antworten

Marco Völklein

Die einen sprechen von der "Umweltprämie", die anderen nennen sie die "Abwrackprämie". Wie auch immer: 2500 Euro soll derjenige erhalten, der sein altes Auto verschrotten lässt und sich einen neuen Wagen kauft. Von kommendem Dienstag an können die Anträge dazu beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Acht Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Verbraucher jetzt stellen.

Wer ein Auto kauft, das die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 erfüllt, muss 2009 und 2010 keine Kfz-Steuer zahlen. Die Grafik zeigt eine kleine Auswahl der Modelle, auf die das zutrifft. (Foto: SZ-Grafik: Michael Mainka)

1. Wer erhält die Prämie?

Die 2500 Euro bekommt, wer seinen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten lässt und sich als Ersatz dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft. Neu ist, dass auch die Prämie erhalten soll, wer ein Neufahrzeug least. Bedingung ist zudem, dass das Auto in der Zeit vom 14.Januar bis 31.Dezember 2009 gekauft und zugelassen oder geleast wurde.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Bedingungen für das Auto gelten, das verschrottet wird.

2. Welche Bedingungen gelten für das Auto, das verschrottet wird?

Er muss mindestens neun Jahre alt sein und zwar zum Stichtag 14. Januar 2008, das war der Tag nachdem das Bundeskabinett die Abwrackprämie grundsätzlich abgenickt hat. Konkret heißt das, dass "die Erstzulassung vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben muss", so das Bafa. Außerdem muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen gewesen sein, auf den das neue Auto zugelassen wird. Jetzt sich schnell eine alte Rostlaube kaufen und sie verschrotten lassen, um die Prämie zu kassieren - das dürfte nicht funktionieren.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Bedingungen an das neue Auto gestellt werden.

3. Gibt es auch Bedingungen, die an das neue Auto gestellt werden?

Der Nachfolge-Wagen muss mindestens die Schadstoffnorm Euro-4 erfüllen. Wer sich für einen Jahreswagen entscheidet, muss außerdem darauf achten, dass er dieser "längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war", erläutert das Bafa. Der exakte Wortlaut des Ministeriums: "Jahreswagen ist ein Pkw, der - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen)."

Oft fahren auch Mitarbeiter von Autokonzernen Jahreswagen und verkaufen diese anschließend von privat an privat. Für ein so erworbenes Fahrzeug gibt es die Prämie nicht.

Wie Sie die Prämie beantragen, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

4. Wie beantragt man die Prämie?

Von Dienstag an will das Bafa auf seiner Internetseite (www.bafa.de) ein Antragsformular bereitstellen. Dem Antrag beizufügen sind ein Nachweis über die Verschrottung und eine Abmeldebestätigung für den Altwagen. Außerdem müssen die Käufer für den Neuwagen die Zulassungsbescheinigung vorlegen sowie eine Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags.

"Man kann das ganze aber auch direkt vom Händler abwickeln lassen", sagt Sabine Götz vom Automobilclub von Deutschland (AvD). In einem solchen Fall wird es nach AvD-Angaben voraussichtlich so laufen, dass der Händler einfach den Kaufpreis um 2500 Euro verringert und die staatliche Zahlung anschließend selbst einkassiert. Götz: "Aber das sollte man erst ganz am Ende der Verhandlungen klären - wenn der eigentliche Rabatt für das Auto mit dem Händler bereits festgezurrt wurde." Ohnehin rät die Verbraucherzentrale Sachsen, bei den Verhandlungen die Abwrackprämie außen vor zu lassen.

Ob Sie schnell sein müssen, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

5. Muss man schnell sein?

Der ADAC warnt bereits: Unter Umständen könnte die Abwrackprämie "zur großen Lotterie werden". Denn laut Kraftfahrtbundesamt sind rund 16 Millionen aller in Deutschland zugelassenen Autos älter als neun Jahre. Insgesamt stehen 1,5 Milliarden Euro für die Abwrackprämie bereit - rein rechnerisch könnte die Prämie also an 600.000 Autokäufer ausgezahlt werden. Zudem gilt das Prinzip: Wer zuerst beantragt, kriegt zuerst Geld.

"Das könnte dazu führen, dass Käufer von Autos mit langen Lieferzeiten, die ihr Fahrzeug zum Beispiel erst im Oktober geliefert bekommen, leer ausgehen", kritisiert Maximilian Maurer vom ADAC: "Nämlich dann, wenn am Tag der Erstzulassung der Prämientopf bereits leer ist."

Lesen Sie auf der nächsten Seite, ob sich die Prämie mit anderen Vergünstigungen kombinieren lässt.

6. Lässt sich die Prämie mit anderen Vergünstigungen kombinieren?

Ja. Das erste Konjunkturpaket der Bundesregierung aus dem Herbst enthält einen Steuerbonus für Neuwagenkäufer: Wer sich bis Ende Juni 2009 einen Neuwagen mit Euro-4-Norm zulegt, muss für 2009 keine Kfz-Steuer bezahlen. Wer sich für einen schadstoffärmeren Wagen mit Euro-5- oder gar Euro-6-Norm entscheidet, muss für die Jahre 2009 und 2010 keine Kfz-Steuer abführen.

Der ADAC führt unter www.adac.de/steuer sämtliche Autos auf, die die Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen und somit von diesem Steuernachlass profitieren. Eine Auswahl aus dieser sehr umfangreichen Liste zeigt die Tabelle am Anfang.

Ob sich Leasing noch lohnt, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

7. Lohnt sich jetzt Leasing?

Da auch bei Abschluss eines neuen Auto-Leasingvertrags die Abwrackprämie fließt, werden sich viele diese Frage stellen. Als Faustregel gilt: Leasing lohnt sich vor allem für Selbständige, da sie die Leasingraten als Betriebskosten steuerlich geltend machen können; "private Fahrten müssen allerdings rausgerechnet werden", sagt Detlev Lau vom Internet-Ratgeberportal Steuerberaten.de.

Angestellte profitieren von diesem Steuervorteil dagegen nicht. Dennoch kann Leasing interessant sein, da die Hersteller derzeit versuchen, mit extrem niedrigen Raten den Absatz anzukurbeln. "Das muss man im Einzelfall konkret durchrechnen", sagt AvD-Expertin Götz.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was noch zu beachten ist.

8. Was ist noch zu beachten?

Keiner sollte ein Auto verschrotten, das am Markt mehr wert ist als 2500 Euro, warnt der Autoclub Europa (ACE). Ein zehn Jahre alter Golf mit Dieselmotor könne noch rund 9000 Euro Wert sein. Orientierung, wie viel ein Auto noch bringt, bietet die DAT-Schwacke-Liste ( www.dat.de).

Wer kein Internet hat, kann bei seinem Automobilclub nachfragen. ADAC-Mann Maurer rät, das Auto selbst zum Schrottplatz zu bringen. So lasse sich vielleicht aushandeln, dass der Verwerter das Auto zu einem Restwert ankauft. "Dann gibt es zur Umweltprämie noch einen schönen Aufschlag."

© SZ vom 24.01.2009/gf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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