Von kommendem Dienstag an können Autokäufer die einmalige Zulage beantragen. Die acht wichtigsten Fragen und Antworten
Die einen sprechen von der "Umweltprämie", die anderen nennen sie die "Abwrackprämie". Wie auch immer: 2500 Euro soll derjenige erhalten, der sein altes Auto verschrotten lässt und sich einen neuen Wagen kauft. Von kommendem Dienstag an können die Anträge dazu beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Acht Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich Verbraucher jetzt stellen.
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Wer ein Auto kauft, das die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 erfüllt, muss 2009 und 2010 keine Kfz-Steuer zahlen. Die Grafik zeigt eine kleine Auswahl der Modelle, auf die das zutrifft. (© SZ-Grafik: Michael Mainka)
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1. Wer erhält die Prämie?
Die 2500 Euro bekommt, wer seinen mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten lässt und sich als Ersatz dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft. Neu ist, dass auch die Prämie erhalten soll, wer ein Neufahrzeug least. Bedingung ist zudem, dass das Auto in der Zeit vom 14.Januar bis 31.Dezember 2009 gekauft und zugelassen oder geleast wurde.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Bedingungen für das Auto gelten, das verschrottet wird.
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Einfach blöd:
1. Die einen haben zwar einen Wagen zum Verschrotten, aber kein Geld sich einen Neuwagen zu leisten.
2. Die anderen haben zwar das Geld, sich einen Neuwagen zu leisten, haben aber keinen Wagen zum Verschrotten.
Resultat: Nur wenige bekommen 2.500 Euro Umweltprämie.
Die Lösung: Altwagenbesitzer und Neuwagenkäufer tun sich zusammen und teilen sich die 2.500 Euro Umweltprämie. Sind immerhin noch 1.250 Euro für jeden.
Hier geht das: http://www.umweltpraemie-teilen.de/
Ein Neuwagen hat einen Wertverlust von 20-30% im ersten Jahr. Durch die Mehrwertsteuer bekommt die Regierung pro 10Teuro 1900 "wieder". Wer sich also ein Neufahrzeug für Netto 15Teuro (und weniger ist schwer möglich) kauft, der macht mit der Abwrackprämie ein Riesengeschäft... Im ersten Jahr verliert er durch den Wertverlust ca 4000 Euro, an Mehrwertsteuer zahlt er 2850 Euro und vom Staat bekommt er 2500 Euro. Na, wo ist das Geschäft geblieben? Oh Heerscharen lasset euch blenden....
Das ist super, ich könnte meinen 10 Jahre alten Klapper-Renault auch "abwracken" lassen die wirtschaft freut sich, und die Umwelt wird nicht gefragt warum ich eine einst mit großen Aufwand hergestellte Maschine, die vermutlich noch auf Jahre hinaus ihre (wenig anspruchsvollen) Dienste tun wird, mir nichts dir nichts auf den Müll werfen soll.
Ich bin es leid dem goldenen Kalb zu huldigen, ich behalte meine Klapperkiste.
... können sich Rot/Schwarz an den Hut stecken!
Und zur Bundestagswahl 2009 gibt es meine Quittung für den hirnlosen Aktionismus.
Was der Hinweis soll, private Fahrten müssten "rausgerechnet" werden, erschließt sich mir nicht ganz. Auch wenn der Selbstständige das Fahrzeug bar bezahlt oder über einen Kredit finanziert, muss er den geldwerten Vorteil für die private Nutzung versteuern.
Das funktioniert dann bei allen Finanzierungsformen gleich: Entweder über die pauschale Versteuerung in Höhe von einem Prozent des LISTEN-Neupreises pro Monat, oder über die Fahrtenbuchmethode, bei der der Anteil der privaten Kilometer ermittelt wird. Sind das zum Beispiel zehn Prozent, werden bei einem gekauften Fahrzeug pro Jahr zehn Prozent sämtlicher Betriebs- und Unterhaltskosten und der jährlichen Abschreibungsrate als geldwerter Vorteil verbucht, bei einem Leasingfahrzeug zehn Prozent aller Betriebs- und Unterhaltskosten sowie der jährlich gezahlten Leasingraten
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