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Abfindungsrechner Berechnen Sie Ihre Abfindung

Bitte geben Sie in diesem Formular den Bruttoabfindungsbetrag und Ihre persönlichen Berechnungsgrundlagen an. Der Abfindungsrechner weist Ihre Nettoabfindung aus und gibt einen Überblick über die entsprechenden Abzüge. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Datumsfelder auf das jeweils vorgeschriebene Format für die Datumseingabe.

Ein Service von sueddeutsche.de in Kooperation mit hüthig jehle rehm

2012

 

 Euro

 

 

 

1

 

 

 

 ja   nein 

 

 

 

 ja   nein

 

 

15,5%

 

 

 

 ja   nein

 

1 Der Lohnsteuerfaktor wird auf Antrag vom zuständigem Finanzamt bestimmt und als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet. Grundsätzlich gelten auch für das Jahr 2012 die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Lohnsteuerkarte 2010 weiter.

2 Bei der Berechnung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer für Abfindungen werden Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt (§ 39b Abs. 3 EStG, § 51a Satz 1 EStG, § 3 Abs. 3a Satz 1 SolzG).

3 Ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal schließt die Anwendung des Faktorverfahrens aus.

4 Das Programm zeigt die lohnsteuerliche Behandlung einer Abfindung zum Zeitpunkt des Bezugs der Abfindung. Werden im Lauf des Jahres weitere Einkünfte erzielt, so kann es bei der Einkommensteuerveranlagung zu Nachzahlungen kommen.

5 Die Abfindungssumme wird bei Berechnung der Vorsorgepauschale nicht berücksichtigt.

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