Historiker über Filbinger:"Er war Öl im Getriebe"

Hans Filbinger gab vor, nur "Statist" im Dritten Reich gewesen zu sein. Namhafte Historiker widersprechen der Rechtfertigung des verstorbenen CDU-Politikers.

Robert Probst

"Filbingers Rehabilitation ist eine totale und sie ist seit langem erfolgt. Hochrangige Historiker, Juristen und Politiker kamen zum Schluss, dass Filbinger aus seiner Tätigkeit bei der Militärjustiz weder rechtliches Verschulden noch moralisches Versagen nachgewiesen werden kann."

So hat es Hans Filbinger auf seiner Homepage zusammengefasst - und Günther Oettinger hat es geglaubt. Doch das war nur Filbingers "Wahrheit", eines Mannes mit "pathologisch gutem Gewissen" (Erhard Eppler). Die Fakten aus seiner Zeit als Marinejurist während der NS-Zeit sind weithin bekannt, doch bei der Einordnung sind die meisten Historiker, Juristen und Politiker keineswegs der Meinung Filbingers.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand stets das Todesurteil gegen den Matrosen Walter Gröger. Filbinger behauptete immer, er sei dabei nur "Statist" gewesen und habe die "bindende Weisung des Gerichtsherrn" befolgt. Als Vertreter der Anklage hatte Filbinger die Todesstrafe für den 22 Jahre alten Soldaten gefordert, der 1943 in Oslo desertiert war.

Am 16. März 1945, als für jeden der baldige Zusammenbruch des NS-Staates abzusehen war, ließ Marinestabsrichter Filbinger den Matrosen von einem Exekutionskommando erschießen. "Ich konnte doch damals gar nicht anders", rechtfertigte sich dieser später.

Der Freiburger Historiker Wolfram Wette ist da anderer Meinung: "Es ist kein einziger Fall bekannt, dass ein Militärrichter oder -ankläger, der den Vorgaben des Gerichtsherrn nicht folgte, persönlich gemaßregelt worden wäre. Aber der Handlungsspielraum wurde von dem Konformisten Filbinger weder gesucht, noch genutzt", schrieb er in einer Abhandlung.

Filbinger urteilte wegen "Gesinnungsverfalls" Wochen nach Kriegsende

Auch der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt betont, zwar seien Richter in der Nazi-Zeit nicht ganz weisungsfrei gewesen, es habe aber Juristen gegeben, die sich dennoch gegen ein Todesurteil ausgesprochen hätten. "Und sie sind nicht gemaßregelt worden." Die zwei Todesurteile, die Filbinger als Richter im April 1945 gegen zwei Deserteure selbst sprach, nannte er "Phantomurteile" - da den Soldaten ja die Flucht gelungen war.

Und noch in britischer Gefangenschaft verurteilte Filbinger am 29. Mai - das Deutsche Reich hatte am 8. Mai bedingungslos kapituliert - den Soldaten Kurt Petzold wegen "Gesinnungsverfalls" zu sechs Monaten Gefängnis. Dieser hatte angetrunken seinen Batteriechef als "Nazihund" beschimpft und sich das Hakenkreuz von der Uniform gerissen.

Die Briten hatten diese Feldgerichte in Norwegen nach Kriegsende zur Aufrechterhaltung der Disziplin in den Gefangenenlagern weiterbestehen lassen. Wette bilanzierte: "Filbinger war kein Sand im Getriebe, sondern Öl. Er hat sich in der Rolle des Militärrichters genauso verhalten, wie es die militärische und politische Obrigkeit des NS-Staates von ihm erwartete."

Die Darstellung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Süddeutschen Zeitung vom 13. April ("Der Lügner"), Filbinger habe Gröger in britischer Gefangenschaft ermorden lassen, ist dagegen falsch. Die bekannte Aussage Hochhuths aus dem Jahr 1978 , Filbinger habe "sogar noch in britischer Gefangenschaft einen deutschen Matrosen mit Nazi-Gesetzen verfolgt", bezieht sich auf den Fall Petzold. Für eine Stellungnahme war Hochhuth am Freitag nicht zu erreichen.

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