Bundeswahlleiter:Aiwanger nutzte auch frei erfundene Zahlen

Bundestagswahl - Stimmabgabe Aiwanger (Freie Wähler)

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger am Tag der Bundestagswahl.

(Foto: dpa)

Der Tweet des Freie-Wähler-Chefs am Nachmittag der Bundestagswahl hat zwar viel Ärger ausgelöst, bleibt aber ohne juristische Folgen. Nun hat sich der Bundeswahlleiter dazu geäußert.

Von Christian Sebald

Nun hat sich der Bundeswahlleiter doch zu dem umstrittenen Twitter-Post des Freie-Wähler-Chefs Hubert Aiwanger am Nachmittag der Bundestagswahl geäußert. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass es sich in dem Tweet um eine Zusammenstellung verschiedener, am Wahltag öffentlich zugänglicher Daten, zum Beispiel aus vorherigen Prognosen, sowie erfundene Zahlen handle, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage der SZ. Eine Ordnungswidrigkeit könne daher nicht nachgewiesen werden. Deshalb leite der Bundeswahlleiter auch kein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Aiwanger ein.

Aiwanger hatte am Wahlsonntag zwei Stunden vor Schließung der Wahllokale unter Berufung auf angebliche Zahlen der Forschungsgruppe Wahlen auf Twitter gepostet, dass seine Freien Wähler bei vier Prozent lägen, und dies mit dem Aufruf verbunden, ab jetzt alle Stimmen seiner Partei zu geben. Zwar wurde der Eintrag nach wenigen Minuten gelöscht. Aber die Entrüstung über Aiwanger war immens - bei den Freien Wählern ebenso wie bei den anderen Parteien. Der Vorwurf an den Parteichef lautete, mit dem Tweet das Tabu gebrochen zu haben, dass Politiker am Wahltag selbst Wahlaufrufe und sonstige politische Äußerungen zu unterlassen haben. Aus der Opposition wurde die Forderung nach einer Abberufung Aiwangers als Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister erhoben. Die Forschungsgruppe Wahlen dementierte heftig, dass die Zahlen von ihr stammten.

Der Bundeswahlleiter prüfte gleich nach Bekanntwerden des Tweets ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Aiwanger. Das Bundeswahlgesetz untersagt, am Wahltag vor Schließung der Wahllokale Daten aus der Befragung von Wählern nach der Stimmabgabe zu veröffentlichen. Mit dem Verbot soll eine Wahlbeeinflussung der Wähler verhindert werden, die noch zur Stimmabgabe gehen. Aiwanger selbst beteuerte schnell, für den Tweet Zahlen verwendet zu haben, die er von einem Dritten bekommen habe, und keinesfalls Daten einer Nachwahlbefragung. Diese Person habe er auch dem Bundeswahlleiter benannt. Er wies den Verdacht zurück, er habe die Zahlen erfunden. Die Entrüstung über den FW-Chef hielt bis zuletzt an.

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