Flüchtlinge:In Düsseldorf ist noch 2015

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg

Die Zentrale des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Am Verwaltungsgericht türmen sich alte Asylklagen aus den letzten fünf Jahren. Die Richter attackieren jetzt mit massiven Vorwürfen das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Versäumte Anhörungen, schlampige Bescheide, ungenügende Amtshilfe - diese massiven Vorwürfe hat die Spitze des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhoben. "Das Bamf nimmt seine Rolle in den Asylverfahren nicht wahr", bemängelte am Freitag Nicola Haderlein, die Vizepräsidentin eines der größten Verwaltungsgerichte der Bundesrepublik. Oft erscheine nicht einmal ein Vertreter der Bundesbehörde zu den mündlichen Verhandlungen. Gerichtspräsident Andreas Heusch sieht die gesamte deutsche Asylpraxis auf dem Prüfstand: "Man muss feststellen, dass das ganze System dysfunktional ist," sagte Heusch, "weder das europäische noch das nationale Asylrecht funktionieren."

Das Bamf, so beklagen die Düsseldorfer Juristen, sei seit Herbst 2015 völlig überlastet. Unter dem Eindruck der rasant gestiegenen Flüchtlingszahlen habe die Behörde in Nürnberg offensichtlich viele neue Mitarbeiter eingestellt, die ihren Aufgaben "qualitativ nicht gewachsen" seien. "Wir müssen das dann ausbügeln", bedauerte Gerichts-Vizepräsidentin Haderlein. Oft verhallten beim Bamf Bitten um Rückrufe ohne jedes Echo, insgesamt sei dessen "Prozessbegleitung äußerst defizitär". Dies führe für das Gericht zu überflüssiger Mehrarbeit.

Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf türmen sich noch immer Fälle aus den Hochzeiten der Zuwanderung: "Wir sind noch mitten im Herbst 2015", sagte Präsident Heusch. Zwar sei die Zahl neuer Asylverfahren am Düsseldorfer Gericht nach 19 330 im Jahr 2017 auf etwa 7100 Fällen 2018 zurückgegangen und liege damit auf dem Niveau früherer Jahre. Aber mit 8660 noch nicht entschiedenen Fällen machten Asylfälle drei Fünftel aller beim Gericht noch anhängigen Verfahren aus. Etwa 84 Prozent aller Asylklagen habe das Gericht 2018 abgelehnt.

Die Düsseldorfer Richter forderten eine konsequentere Abschiebung abgewiesener Asylbewerber. Dies gelte insbesondere in "Dublin-Verfahren" - also für Geflüchtete, die zuvor in einem anderen EU-Staat erfasst wurden und dorthin zurückgeschickt werden sollen. In 70 bis 80 Prozent der Fälle jedoch unterblieben diese Abschiebungen. Heusch hielt den Behörden vor, abgelehnte Asylsuchende würden nicht einmal aus einer grenznahen NRW-Unterkunft nach Belgien oder in die Niederlande gebracht. "Unsere Urteile bleiben folgenlos."

Zudem verwies Heusch darauf, dass die EU 2018 etwa 150 000 illegale Grenzübertritte gezählt habe. Im selben Jahr hätten Bundesbehörden jedoch 161 000 Erstanträge auf Asyl registriert: "Was ist da passiert? Das sind über 10 000 Anträge mehr, als Menschen nach Europa gekommen sind." Heusch vermutet, dass die Differenz nur durch unbemerkte Grenzübertritte aus anderen EU-Staaten erklärbar sei.

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