Terrorismus-Urteil:Schuld und Sperenzchen

Lesezeit: 3 min

Die Rechtsanwälte Romain Delcoigne (links) und Sven Mary (rechts), Verteidiger des angeklagten IS-Terroristen Abdeslam. (Foto: REUTERS)
  • Wegen versuchten Mordes mit terroristischem Hintergrund und illegalen Waffenbesitzes wurde Salah Abdeslam zu 20 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
  • Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Abdeslams Verteidiger Sven Mary hatte Freispruch gefordert.
  • Vor Gericht hatte Abdeslam sich auf sein Schweigerecht berufen, er sei "müde", und gefordert, nicht dem "Druck der Medien" nachzugeben.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Mit etwas Zynismus ließe sich sagen, dass es auf das Strafmaß, das Richterin Marie-France Keutgen am Montag im Brüsseler Justizpalast verkündete, nicht ankam: 20 Jahre Haft für Salah Abdeslam und eine Geldstrafe von 12 000 Euro, wegen versuchten Mordes mit terroristischem Hintergrund und illegalen Waffenbesitzes.

Abdeslam, der als einziger noch lebender mutmaßlicher Mittäter der Anschläge in Paris vom November 2015 (unter anderem im "Bataclan") angeklagt war, wurde nur wegen eines vergleichsweise kleinen Teils der Taten der Prozess gemacht: den Schussverletzungen, die Polizisten bei der Erstürmung einer konspirativen Wohnung in Brüssel erlitten. Ganz ohne Zynismus ist es so, dass über alles andere, also Planung und Ausführung der Pariser und Brüsseler Taten, in Frankreich und eventuell auch noch mal in Belgien verhandelt wird. Und auf Basis des Urteils in Frankreich wird Abdeslam dort wohl ohnehin den großen Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen.

Trotzdem waren dieser Prozess und das Urteil wichtig. In erster Linie für die vier verletzten Polizisten und ihre Angehörigen. Aber auch für alle Familien der Opfer, sowohl der von Paris, als auch der Anschläge in Brüssel, die als Reaktion der belgischen Terrorzelle auf die Ergreifung Abdeslams gelten. Die Angehörigen sahen einen Rechtsstaat am Werk, der sich weder durch den Medienauftrieb noch durch Sperenzchen der Verteidigung irritieren ließ, sondern sich an den Fakten orientierte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Abdeslams Verteidiger Sven Mary hatte Freispruch gefordert, zunächst mit einem abenteuerlich anmutenden, prozeduralen Argument: Mit einer auf Französisch gegebenen Anweisung habe ein Oberuntersuchungsrichter gegen das Brüsseler Sprachengesetz verstoßen, das französisch-niederländische Parität vorschreibt. Diesen Einwand wischte das Strafgericht im Urteil weg, er habe mit der Sache nichts zu tun.

Terrorverdächtiger vor Gericht
:Abdeslam nutzt den Prozess für Propaganda

In Brüssel beginnt die Verhandlung gegen den einzigen überlebenden Verdächtigen der Anschläge von Paris. Schon der erste Prozesstag zeigt, wie schwer es für die Justiz wird, ihm die Taten nachzuweisen.

Von Thomas Kirchner

Bedenkenswerter war dagegen Marys Argument, seinem Mandanten könne nicht nachgewiesen werden, selbst auf die Polizisten gefeuert zu haben. Nur dann dürfe er auch dafür verurteilt werden, in diesem Punkt müsse er nicht wie einer der Pariser Terroristen, sondern wie ein Normalbürger behandelt werden. Hier konterte das Gericht, indem es den terroristischen Zusammenhang betonte, in dem Abdeslam und der Mitangeklagte Sofiane Ayari agierten.

Ayari war mit Abdeslam nach der Stürmung durch die Polizei erfolgreich aus der Wohnung geflohen, im Gegensatz zum dritten Mann, Mohammed Belkaïd, der ausharrte und dann von einem Scharfschützen erschossen wurde. Abdeslam und Ayari hätten dem "Islamischen Staat" Treue geschworen, ihre Wege seien von der belgischen Terrorzelle gesteuert worden, die auch immer neue Wohnungen organisiert habe, in denen sie sich mit anderen Verdächtigen aufgehalten hätten. Das alles beweise ihre Absicht, sich einer terroristischen Gruppe anzuschließen, die "Falschgläubige" mit Gewalt in Angst und Schrecken versetzen und das Land destabilisieren wollte, zusammengeschweißt durch die salafistische Ideologie.

Abdeslam hatte sich auf sein Schweigerecht berufen

Die mörderische Absicht im konkreten Fall wiederum ergebe sich aus der Tatsache, dass die Verdächtigen im Besitz dreier Kalaschnikow-Sturmgewehre gewesen seien, mit denen 34 Schüsse abgegeben wurden. Als sich die Polizei ankündigte, hätten die drei Männer die eindringenden Beamten mit geladenen Waffen erwartet. Das sei nicht spontan abgelaufen, sondern folge einer Rollenverteilung, die für den Fall der Entdeckung abgesprochen worden sei. Die Täter hätten sich mithin gemeinsam zur Tat verabredet. Es sei davon auszugehen, dass Ayari und/oder Abdeslam, nachdem ihr Kumpan Belkaïd früh verletzt worden war, auch selbst auf die Polizisten gefeuert hätten. Nur extrem strenge Strafen könnten das Risiko begrenzen, dass sich solche Taten wiederholten, befand das Gericht.

Kurz vor Prozessbeginn hatte eine Vereinigung der Opfer von Paris einen Status als Nebenkläger beantragt. Das Gericht hörte ihre Anwälte zwar an, lehnte den Antrag wegen fehlender direkter Betroffenheit aber ab.

Das Verfahren ermöglichte auch einen neuen Blick auf den Angeklagten, wie er sich wohl in Frankreich präsentieren wird: verstockt, unkooperativ, weit militanter als bei den ersten Vernehmungen, traumatisiert wohl auch durch die harte Isolierhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis bei Paris, das er nur für einen Tag zu Beginn des Brüsseler Prozesses Anfang Februar verlassen durfte.

Vor Gericht hatte Abdeslam sich auf sein Schweigerecht berufen, er sei "müde", und gefordert, nicht dem "Druck der Medien" nachzugeben. Er hatte beklagt, als Angehöriger seiner Religion sei er längst verurteilt: "Muslime werden auf die schlimmste Weise behandelt, gnadenlos, ohne Unschuldsvermutung."

Der Urteilsverkündung blieb er am Montag eben so fern wie der mitangeklagte Ayari, der ebenfalls zu 20 Jahren verurteilt wurde. Abdeslams Verteidiger Mary sprach von einem "ziemlich kreativen" Urteil, vor allem bezüglich der Antwort auf sein prozedurales Argument. Er ließ aber zunächst offen, ob er Berufung einlegen wird.

© SZ vom 24.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

IS-Rückkehrer
:Der IS zerfällt - aber was wird aus den Anhängern?

Zahlreiche deutsche und europäische Kämpfer sitzen im Irak und in Syrien in Haft. Die EU-Staaten müssen entscheiden, was mit ihnen passiert - und stehen auch vor einem moralischen Problem.

Von Georg Mascolo

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: