NSU-Prozess:Plädoyers im NSU-Prozess vertagt

Pleas Begin In Marathon NSU Murder Trial

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zwischen ihren Verteidigern.

(Foto: Getty Images)
  • Im Münchner NSU-Prozess sollten an diesem Mittwoch die Plädoyers der Anklage beginnen.
  • Doch der Auftakt verzögerte sich, da die Verteidigung die Verhandlung mehrere Stunden unterbrechen ließ. Nun wurde auf den Dienstag vertagt.
  • Dem NSU wird vorgeworfen, zehn Menschen ermordet, sowie Bombenanschläge und Banküberfälle verübt zu haben.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Das Stehpult bleibt an diesem Tag leer. Nach dem Schreck am Vortag, gerät der Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zur Geduldsprobe. Am Nachmittag beendet Richter Manfred Götzl die Verhandlung abrupt und streicht auch gleich den nächsten Termin. Dann steht er auf, dreht sich um und verschwindet im Richterzimmer. Die Bundesanwaltschaft hat zwar viel gesagt, plädiert aber hat sie nicht. Es ist ein Etappensieg der Verteidigung. So sehen es die Anwälte von Beate Zschäpe, Andre E., Holger G. und Ralf Wohlleben.

Die Plätze auf der Besucher- und Pressetribüne sind am Vormittag gut gefüllt. Bundesanwalt Herbert Diemer ist die Anspannung auch in einigen Metern Entfernung anzusehen. Am Tag zuvor noch schien es, als ginge nach mehr als vier Jahren Prozess alles mit einem Mal ganz schnell. Richter Manfred Götzl beendete die Beweisaufnahme. 765 Zeugen, 51 Sachverständige waren im Prozess gehört, unzählige Beweismittel in Augenschein genommen, zahlreiche Dokumente verlesen worden. Am Mittwoch nun, am 374. Verhandlungstag, sollte die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer starten. Doch dazu kommt es nicht.

Das Gericht lehnte zu Beginn den Antrag der Verteidiger aller fünf Angeklagten ab, das Plädoyer der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen. Üblicherweise entscheidet über einen solchen Antrag zunächst allein der Vorsitzende Richter, woraufhin die Antragsteller nicht selten einen Beschluss des gesamten Senats, also aller Richter, fordern. Götzl nahm diesen Schritt vorweg, indem er gleich die Senatsentscheidung verkündete. Es half nichts.

Ralf Wohllebens Verteidiger meldeten sich zu Wort, forderten, die Hauptverhandlung zunächst für 20 Minuten, dann für weitere zwei Stunden zu unterbrechen. Sie wollten einen "prozessualen Antrag" vorbereiten. Drei der fünf Verteidiger von Beate Zschäpe schlossen sich der Forderung an. Die meisten Prozessbeteiligten verstanden dies als Umschreibung für einen Ablehnungsantrag gegen den Senat. Bis 14 Uhr war die Hauptverhandlung zunächst unterbrochen.

In der Folge kam es zu weiteren Verzögerungen. Schließlich trug Verteidiger Olaf Klemke keinen Ablehnungsantrag, sondern eine Gegenvorstellung vor, darin enthalten: weitere Anträge auf Aufzeichnung des Plädoyers oder Herausgabe des Manuskripts. Die Verteidiger weiterer Angeklagter schalteten sich ein, gaben sich große Mühe, das Gericht und die Bundesanwaltschaft von ihrem Anliegen zu überzeugen. Selten hatte man die Verteidiger so an einem Strang ziehen sehen.

Zschäpe, Wohlleben und Holger G. seien nicht in der Lage, einem Vortrag konzentriert zu folgen, der laut Ankündigung 22 Stunden dauern soll, trugen ihre Anwälte vor. Die Konzentrationsfähigkeit von Zschäpe und Wohlleben sei durch die lange U-Haft arg beeinträchtigt, führten Mathias Grasel und Nicole Schneiders an. Auch Verteidiger Stefan Hachmeister legte sich ins Zeug, auch sein Mandant Holger G. hätte größte Mühe einem derart langen Plädoyer zu folgen. Die Bundesanwaltschaft argumentierte dagegen. Ein Mittschnitt würde sicher sofort veröffentlicht, mögliche Versprecher medial ausgeschlachtet. Sie pochten auf ihr Persönlichkeitsrecht und widersprachen dem Antrag vehement.

Nun muss das Gericht über die erneuten Anträge entscheiden. Richter Götzl beendet den Verhandlungstag gegen 15.30 Uhr. Erst am Dienstag geht der NSU-Prozess weiter. Ob Bundesanwalt Diemer dann ans Stehpult treten und mit dem Plädoyer beginnen kann, ist fraglich.

Diemer hatte am Vortag angekündigt, dass er und seine Kollegen, die Oberstaatsanwälte Anette Greger und Jochen Weingarten, insgesamt etwa 22 Stunden plädieren werden. Sie wollen die Beweisaufnahme detailliert würdigen. Erst ganz am Schluss, also womöglich nach vier, fünf Tagen, werden sie verraten, welches Strafmaß sie für Zschäpe, Wohlleben, Holger G., Andre E. und Carsten S. fordern.

Langsam wird die Zeit knapp

Die Zeit wird langsam knapp. Bis zur Sommerpause sind es noch fünf Verhandlungstage. Ob die Bundesanwaltschaft noch vor den Ferien ihren Schlussvortrag vollständig halten kann, ist weiter offen.

Zschäpe ist unter anderem wegen des Vorwurfs der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung sowie der Mittäterschaft an zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen angeklagt. Ihr droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und möglicherweise die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Carsten S. und Wohlleben sind wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen, Andre E. und Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

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