NSU-Prozess:Verteidiger wollen Zschäpe für schuldunfähig erklären lassen

NSU-Prozess

Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess.

(Foto: dpa)
  • Ihre Rechtsbeistände wollen Beate Zschäpe für schuldunfähig erklären lassen.
  • Sie soll wegen einer "schweren dependenten Persönlichkeitsstörung" das Unrecht der NSU-Mordtaten nicht erkannt haben.
  • Der Psychotherapeut, mit dem Zschäpe zwölf Stunden lang gesprochen hat, soll vor Gericht auftreten.

Von Annette Ramelsberger

180-Grad-Wende in der Verteidigungsstrategie von Beate Zschäpe. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, der eine lebenslange Strafe und möglicherweise sogar Sicherungsverwahrung droht, will sich nun für schuldunfähig erklären lassen. Sie gibt an, so abhängig von ihren Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen zu sein, dass sie im Tatzeitraum der zehn NSU-Morde das Unrecht der Taten ihrer Männer nicht einsehen konnte. Sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen, würde das bedeuten, dass Zschäpe mit einem Strafnachlass oder sogar Straffreiheit rechnen könnte. Möglicherweise droht ihr aber auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Doch so weit ist es noch nicht.

Bisher hatte Zschäpe stets erklärt, sie habe erst im Nachhinein von den mörderischen Taten ihrer Gefährten erfahren, sie abgelehnt und sich sogar deswegen mit ihnen angelegt. Nun soll es offenbar ganz anders gewesen sein. Sie sei so abhängig gewesen vom Wohlwollen der beiden Männer, dass sie das Unrecht der Taten gar nicht erkannt haben will, fasst ihr Verteidiger Mathias Grasel die Erkenntnisse eines Psychotherapeuten zusammen, der mit Zschäpe gesprochen hat. Das allerdings widerspricht ihrer bisherigen Verteidigungsstrategie.

Auch die erduldeten Misshandlungen durch Böhnhardt sollen Symptome sein

Nach Angaben von Grasel hat der Freiburger Psychotherapeut und Buchautor Joachim Bauer die Angeklagte an vier Tagen im Februar und März in der Haftanstalt besucht und mir ihr geredet. Sie habe sich von ihm explorieren lassen, sagt Grasel - insgesamt zwölf Stunden lang. Exploration ist eine intensive Untersuchungsmethode, die normalerweise von forensisch erfahrenen Psychiatern übernommen wird. Bauer ist Psychotherapeut und Psychiater, aber bisher weniger durch Interesse an der Forensik, sondern vor allem durch populärwissenschaftliche Buchveröffentlichungen aufgefallen.

Bauer will nun laut Grasel Hinweise darauf gefunden haben, dass Zschäpe eine "schwere dependente Persönlichkeitsstörung" hat, was sich auch darin zeige, dass sie von ihrem Freund Uwe Böhnhardt fortgesetzt schwer körperlich misshandelt worden sei und ihn dennoch nicht verlassen habe. Juristisch sei dies als "schwere andere seelische Abartigkeit" zu werten. Personen mit einer abhängigen Persönlichkeitsstörung verlassen sich bei Lebensentscheidungen passiv auf andere Menschen. Die Störung ist gekennzeichnet durch große Trennungsangst und Hilflosigkeit. Einen hilflosen Eindruck aber macht Zschäpe keineswegs.

Mit dem vom Gericht bestellten Gutachter wollte Zschäpe nicht sprechen

Ihre Verteidigung will nun die Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches bemühen. In Paragraf 20 heißt es: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." Und in Paragraf 21 ist geregelt, dass dann das Gericht die Strafe mildern kann. Darauf verweist die Verteidigung Zschäpes.

Bauer hat ein 48-seitiges Gutachten erstellt, das er am Donnerstag vor Gericht vortragen will. Zschäpe hat ihn dafür von der Schweigepflicht entbunden. Mit dem vom Gericht bestellten Sachverständigen Henning Saß, einem erfahren Psychiater, wollte Zschäpe nicht sprechen. Er hatte in seinem Gutachten Zschäpe für voll schuldfähig erklärt.

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