Untersuchung zu EnBW-Kauf:Zeuge widerspricht Mappus

Seine Berater hätten alles abgenickt - das war bisher Stefan Mappus' Entschuldigung für den verfassungswidrigen EnBW-Kauf. Jetzt packt ein Anwalt aus: Der damalige Ministerpräsident Baden-Württembergs sei sich bewusst gewesen, dass er eigentlich den Landtag hätte miteinbeziehen müssen. Die Aussage dürfte Mappus in Bedrängnis bringen.

Dass Stefan Mappus' Vorgehen beim Kauf des Energieversorgers EnBW verfassungswidrig war, hat ein Gericht bereits festgestellt. Die Frage ist, ob sich Baden-Württembergs damaliger Ministerpräsident dessen bewusst war. Ein Zeuge behauptet nun, dass Mappus den Verstoß zumindest in Kauf nahm.

Stefan Mappus CDU Baden-Württemberg EnBW

Wer hat Recht? Stefan Mappus' Aussage wurde vor dem Untersuchungssausschuss widersprochen.

(Foto: Getty Images)

Der Rechtsanwalt Martin Schockenhoff hat genau das vor dem Untersuchungsausschuss zu EnBW des Stuttgarter Landtages ausgesagt. Seine Kanzlei hatte die Landesregierung beraten, als diese Aktien des Energieversorgers kaufte. Er berief sich auf Aussagen des ebenfalls an der Beratung beteiligten Investmentbankers Dirk Notheis. Der habe ihm damals mitgeteilt, der CDU-Politiker Mappus sei bereit, verfassungsrechtliche Unsicherheiten in Kauf zu nehmen - wenn er damit das Risiko eines Verkaufs an Dritte verringern könne. Besonders ein russisches Unternehmen habe Mappus demnach nicht als Käufer gewollt.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, wie im Dezember 2010 der fast fünf Milliarden Euro teure Kauf zustande kam. Mappus' Regierung hatte ein großes EnBW-Aktienpaket vom französischen Stromkonzern EdF übernommen. Der Vorwurf von SPD und Grünen lautet, dass Mappus den Kauf für den Landtagswahlkampf nutzen wollte und dafür sogar den Verfassungsbruch billigte. Die Wahl im März 2011 verlor Mappus dann - die Kritik an seinem Vorgehen in Sachen EnBW hatte unter anderem dazu geführt, dass er seinen neuen Job beim Pharmaunternehmen Merck nach wenigen Monaten aufgab.

Mappus und Notheis hatten vor dem Ausschuss ausgesagt, es sei kein konkreter Interessent bekannt gewesen. Schockenhoff sagte nun, die Landesregierung habe vermutlich in der Nacht zum 30. November 2010 die Entscheidung gefällt, den Aktienkauf nach dem Notbewilligungsrecht zu regeln. Dieses Recht ist eigentlich im Fall einer Naturkatastrophe gedacht und ermöglichte es Mappus' Regierung, den Landtag zu umgehen, der in diesem Fall eigentlich das Budgetrecht gehabt hätte.

Die Kanzlei hat der neuen Aussage zufolge daraufhin diesen Weg geprüft und "unter den gegebenen Umständen" für rechtlich begründbar gehalten, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken geblieben seien. Die Entscheidung, diesen Weg zu gehen, habe letztlich aber die Landesregierung getroffen.

Der Staatsgerichtshof hatte das Geschäft im Oktober 2011 im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt, weil der CDU-Regierungschef Mappus zu Unrecht das Parlament ausgeschaltet habe. Mappus hatte bei seiner Befragung vor dem Ausschuss gesagt, er habe sich auf die Expertise von Gleiss Lutz verlassen - das ist die Kanzlei, bei der Schockenhoff tätig ist. Hätte er das Risiko des Verfassungsbruchs gesehen, wäre der Deal nicht zustande gekommen.

Als Beweis führte der ehemalige Ministerpräsident eine E-Mail Schockenhoffs an Notheis an, in der es heißt: "Unsere Verfassungsrechtler haben den telefonisch besprochenen Weg abgesegnet." Schockenhoff bestätigte, dass er diese Mail versandt hatte. Der Jurist verwies aber darauf, er sei der Meinung, dass zuvor in "ausreichender und angemessener Form" auf die Risiken hingewiesen worden sei. Beispielsweise in einem Memo, das seines Wissens nach auch Mappus vorlag.

Finanziell ist der Deal durch die Energiewende der Bundesregierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima zum Flop geworden: Weil auch Atomkraftwerke von EnBW abgeschaltet werden, entgehen dem nun teilstaatlichen Unternehmen - und damit dem Steuerzahler - Millionen Euro.

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